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Veröffentlicht am Oktober 22 2021

Im Ausland arbeiten: Die Vorteile, die Sie erhalten, wenn Sie in Frankreich arbeiten

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By  Herausgeber
Aktualisiert November 15 2023

Scheint es für Sie unwahrscheinlich, dass Sie Frankreich als Arbeitsort im Ausland in Betracht ziehen? Wir möchten Sie dringend bitten, über die Vorteile nachzudenken, die Sie erhalten, wenn Sie mit einem Arbeitsvisum für Frankreich nach Frankreich einreisen und Teil der Arbeitswelt des Landes werden.

Lassen Sie sich nicht von dem Gedanken täuschen, dass englischsprachige Menschen in Frankreich keine Arbeit bekommen. Im Gegenteil, es gibt viele Jobs in Branchen wie IT, Bankwesen, Tourismus, Kommunikation und Marketing, die Sie in Frankreich finden können.

Tauchen wir also in die französische Jobszene ein und sehen, welche Vorteile Sie haben, wenn Sie im Ausland in Frankreich arbeiten.

Arbeitszeiten und bezahlte Freizeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Frankreich nur 35 Stunden. Überstunden haben Anspruch auf einen Zuschlag. Es werden viele RTT-Tage (Réduction du Temps de Travail) zugeteilt, die die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden kompensieren.

Alle Mitarbeiter erhalten von ihrem Unternehmen bezahlten Urlaub (unbefristet/befristet). Die Urlaubstermine unterliegen der Zustimmung des Arbeitgebers.

Mitarbeiter können nach Ablauf eines Monats ihrer Probezeit fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr nehmen.

Mindestlohn

Der nationale Mindestlohn in Frankreich beträgt 1,554.6 € pro Monat (18655 € pro Jahr).

Steuersätze in Frankreich

Steuersätze für 2021

Einkommensanteil Steuersatz
Bis zu € 10,084 0%
Zwischen 10,085 € und 25,710 € 11%
Zwischen 25,711 € und 73,516 € 30%
Zwischen 73,517 € und 158,122 € 41%
Über 158,222 € 45%

Steuersätze für 2022 (vorgeschlagen)

Einkommensanteil Steuersatz
Bis zu € 10,225 0%
Zwischen 10,225 € und 26,070 € 11%
Zwischen 26,070 € und 74,545 € 30%
Zwischen 74,545 € und 160,336 € 41%
Über 160,336 € 45%

Sozialleistungen

Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer in Frankreich arbeiten, haben Sie Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, wenn Sie sich länger als drei Monate in Frankreich aufhalten. Sie oder Ihr Arbeitgeber können Ihre Sozialversicherungsnummer beantragen. Mit dieser Nummer erhalten Sie Zugang zum französischen Sozialversicherungssystem.

https://youtu.be/KkV6n29IJQE

Vorteile der Sozialversicherungsnummer

Mit einer Sozialversicherungsnummer erhalten Sie Zugang zu folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld
  • Alterspension
  • Familienzulagen
  • Leistungen bei Gesundheit und Krankheit
  • Leistungen bei Unfällen und Berufskrankheiten
  • Invaliditätsleistungen
  • Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft
  • Sterbegeld

Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, muss Ihr Arbeitgeber jeden Monat bis zu 50 % Ihres ÖPNV-Abonnements bezahlen. Wenn Sie eine Monatskarte für Straßenbahn, RER, Zug, U-Bahn oder Bus besitzen, unterliegen Sie diesem Gesetz.

Die Sozialversicherung übernimmt einen Teil Ihrer medizinischen Kosten. Sie erhalten eine Carte Vitale. Sie können es in Arzt-/Facharztpraxen und beim Kauf von Medikamenten verwenden.

Wenn Sie länger als 3 Tage krankheitsbedingt am Arbeitsplatz abwesend sind, haben Sie unter Einhaltung bestimmter Formalitäten sowie der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf eine tägliche Vergütung. Beim Forderungsübergang wird dieser Betrag direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt. Das Krankengeld beträgt bis zur Hälfte des Grundtageslohns.

Nach 3 Monaten Beschäftigung wird Ihr Taggeld neu berechnet. Wenn Sie mindestens 3 Kinder haben, erhöht sich der Tagessatz nach 66.66 Tagen Krankheitsurlaub auf 30 % des Grundtageseinkommens.

Als Arbeitnehmer gelten Sie als arbeitsunfähig, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit und Ihr Einkommen durch einen Unfall oder eine nicht berufsbedingte Krankheit um mindestens zwei Drittel gemindert sind. Anschließend können Sie beim CPAM einen Antrag auf Auszahlung einer Invaliditätsrente stellen. Dadurch können Lohnausfälle ausgeglichen werden.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Frankreich gewährt einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen für das erste und zweite Kind und 26 Wochen für das dritte Kind. Die Beurlaubung kann bis zu 6 Wochen vor der Entbindung beginnen. Nach der Geburt des Kindes darf die Mutter 8 Wochen Urlaub nehmen.

Vätern wird für ein einzelnes Kind ein Vaterschaftsurlaub von 11 aufeinanderfolgenden Tagen gewährt. Bei Mehrlingsgeburten sind es 18 Tage.

Familienleistungen

Wenn Sie in Frankreich leben und unterhaltsberechtigte Kinder unter 20 Jahren haben, haben Sie Anspruch auf Familienleistungen für diese Kinder. Diese wird gewährt, wenn Sie nicht arbeiten oder weniger als 893.25 € im Monat verdienen.

Hier sind einige der Vorteile davon:

  • Ab dem zweiten unterhaltsberechtigten Kind wird Kindergeld gezahlt.
  • Familien mit drei oder mehr Kindern und einem Nettohaushaltseinkommen unter 3 Euro haben Anspruch auf einen Familieneinkommenszuschlag.
  • Für Familien mit 3 oder mehr Kindern wird ein Pauschalzuschuss gewährt. Mit Erreichen des 20. Lebensjahres der Kinder verringert sich dieser.

Arbeitsplatzkultur

Liebe zum Detail, Tradition und eine klare Hierarchie sind Grundmerkmale der französischen Arbeitskultur.

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Stichworte:

Arbeitsvisum frankreich

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