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Erschwingliche Bildung
Innovative und vielfältige Forschungsmöglichkeiten
Einwanderungsmöglichkeiten
Aufregender Campus-Lifestyle
Gesunde und sichere Gemeinschaften
Internationale Studierende können oft neben Studium und Praktika arbeiten
Zahlreiche Forschungsmöglichkeiten
Möglichkeit der Immigration nach Abschluss des Kurses
Lebendige Campus-Atmosphäre
Internationale Studierende haben die Möglichkeit, während des Studiums zu arbeiten
Gute Praktikumsmöglichkeiten
Schulische Qualifikation
Das Mindestvoraussetzungskriterium für den Abschluss ist, dass Sie eine Punktzahl erreichen
mindestens 50 % von einer UGC- oder AICTE-anerkannten Universität.
Jahr zurück
Der Studienabschluss muss fristgerecht abgeschlossen werden
ohne Lückenjahr.
Beispiel: B.Com ist ein dreijähriger Abschluss. Der Kunde sollte abgeschlossen haben
es innerhalb von 3 Jahren und nicht länger.
Beispiel: Ingenieurwesen ist ein 4-jähriger Abschluss. Der Kunde sollte es haben
innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen und nicht länger.
Studentischer Bewerber
Die Schüler müssen über 18 Jahre alt sein.
Internationale Studierende in Dänemark Universitäten können während der Hochschulsemester bis zu 20 Stunden auf dem Campus oder außerhalb des Campus und in den Pausen wie den Winter- oder Sommerferien Vollzeit arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Ausländische Studierende, die in einem Programm studieren, das Berufserfahrung erfordert, z. B. durch ein Kooperations- oder Praktikumsprogramm.
Ehegatte oder Ehegattin
Grundsätzlich haben Ehegatten die gleichen Rechte wie Studierende, die sich bereits in Dänemark aufhalten. Wenn also ein Student mit einem dänischen Studentenvisum das Recht auf Arbeit hat, hat auch der Ehegatte, der nachzieht, dieses Recht
QS-Ranking | Universität |
---|---|
- | Universität Kopenhagen (KU) |
99 | Technische Universität Dänemark (DTU) |
155 | Universität Aarhus |
309 | Universität Süddänemark (SDU) |
326 | Aalborg Universität (AAU) |
- | Kopenhagen Business School (CBS) |
- | Kopenhagen Business School (CBS) |
- | Universität Roskilde (RUC) |
Die dänische Regierung bietet internationalen Studierenden die Möglichkeit, nach ihrem Studium zu bleiben und Berufserfahrung zu sammeln.
In Dänemark werden die Visa als Genehmigungen bezeichnet. In Dänemark gibt es zwei Arten von Studienerlaubnissen.
Eine Person kann diese Genehmigung bei einer dänischen Botschaft oder einem dänischen Konsulat im Herkunftsland dieser Person beantragen. Mit dieser Erlaubnis ist es ihnen jedoch nicht gestattet, in Dänemark zu arbeiten.
Wenn Sie sich zur Ausübung Ihres Studiums länger als drei Monate in Dänemark aufhalten müssen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie können das Formular bei der dänischen Botschaft oder dem dänischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland beantragen. Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Studierende 20 Stunden pro Woche in Dänemark arbeiten.
Ihre Aufenthaltserlaubnis ist bis zum Abschluss Ihres Studiums gültig. Sie müssen sich daher während Ihres Programms keine Gedanken über die Verlängerung machen. Bitte beginnen Sie mit Ihrem Antrag drei Monate vor Ihrer Einreise nach Dänemark.
Viele Institutionen in Dänemark akzeptieren Studierende aus englischsprachigen Ländern, ohne IELTS zu schreiben. Im Folgenden sind die Länder aufgeführt, die kein IELTS benötigen
Die Zulassungskriterien für ein Studium in Dänemark hängen von Ihrem Heimatland ab. Bürger nordischer Länder wie Norwegen und Finnland, und Schweden können im Land ohne Einschränkungen frei studieren. Einzelpersonen benötigen lediglich eine persönliche Identifikationsnummer, die ihnen nach Vorlage ihres Reisepasses oder eines anderen Personalausweises bei ihrer Ankunft in Dänemark ausgehändigt wird.
Personen aus dem EWR, der EU oder der Schweiz können sich mit einem gültigen Reisepass bis zu drei Monate ohne Einschränkungen in Dänemark aufhalten. Wer dort länger als drei Monate bleiben möchte, muss sich eine dänische Meldebescheinigung besorgen. Mit diesem Zertifikat erhalten sie eine persönliche Identifikationsnummer, die für alle notwendig ist, die in diesem Land arbeiten möchten.
Staatsangehörige von Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten benötigen für ein Studium in Dänemark eine Erlaubnis. Die Aufenthaltsdauer ist maßgeblich für die Art der Aufenthaltserlaubnis. Wer einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten plant, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis, wer einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten plant, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Hier finden Sie weitere Details.
Y-Axis hilft Ihnen, den richtigen Weg zum Studium in Dänemark zu finden.
Entdecken Sie, was Global Citizens über die Y-Achse bei der Gestaltung ihrer Zukunft sagen