Veröffentlicht am September 25 2020
Den in Deutschland gestrandeten Inhabern eines abgelaufenen Schengen-Visums wurde ein Ultimatum gestellt. Diese Menschen konnten aufgrund von Reisebeschränkungen und fehlenden Reisemöglichkeiten aufgrund von COVID-19 nicht in ihr Heimatland reisen. Sie müssen Deutschland bis zum 30. September 2020 verlassen.
Die Entscheidung wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat getroffen. Sie argumentierten, dass sich die internationalen Reisemöglichkeiten insgesamt erheblich verbessert hätten und jedes Land seinen eigenen Bürgern die Einreise erlaube.
Deutschland kehrt nun zur Normalität zurück und prüft die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall. Auch wenn Drittstaatsangehörige mit Schengen-Visum aufgrund besonderer Umstände das Land nicht verlassen können, versucht Deutschland zu helfen. Sie werden mit allen Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes unterstützt, bis eine Ausreise möglich ist und ihre deutsche Migration vorerst endet.
Im April 2020 hatte das Innenministerium Inhabern eines Schengen-Visums, die Deutschland nicht verlassen konnten, den Aufenthalt im Land bis zum 30. Juni 2020 gestattet. Auch diese Personen waren von COVID-19 und den dadurch verursachten Reisebeschränkungen betroffen.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diesen Visuminhabern eine Befreiung gewährt und sie mussten keine Aufenthaltserlaubnis einholen und wurden nicht wegen eines illegalen Aufenthalts angeklagt. Am 23. Juni 2020 verlängerte das Ministerium die Verordnung, die den Inhabern eines Schengen-Visums den Aufenthalt bis zum 30. September 2020 ermöglichte. Sie wurden außerdem von der Verpflichtung befreit, eine Aufenthaltserlaubnis einzuholen.
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Stichworte:
Deutschland Einwanderung
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