Melde dich kostenlos an

fachmännische Beratung

Pfeil nach unten

Ich akzeptiere die AGB

undefiniert

Erhalten Sie kostenlose Beratung

Veröffentlicht am Juli 10 2020

Spanien öffnet seine Grenzen für 12 Drittländer wieder

Profilbild
By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Auf Empfehlung der Europäischen Union vom 30. Juni 2020 hat Spanien beschlossen, seine Grenzen für zwölf Drittländer wieder zu öffnen. Einwohner dieser Länder können mit einem Spanien-Besuchsvisum nach Spanien reisen. Diese 12 Länder sind:

  • Uruguay
  • Tunesien
  • Thailand
  • Südkorea
  • Serbien
  • Ruanda
  • Neuseeland
  • Montenegro
  • Japan
  • Georgien
  • Kanada
  • Australien

Die Einwohner dieser Länder können ab dem 4. Juli 2020 nach Spanien einreisen, wenn sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen.

Einwohner Marokkos, Algeriens und Chinas dürfen nach Spanien einreisen, wenn diese ihrerseits ihre Grenzen für die Einwohner Spaniens wieder öffnen.

Der Beschluss zur Wiedereröffnung der Grenzen wurde vom Innenminister Fernando Grande-Marlaska unterzeichnet. Es wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht. Die Umsetzung erfolgte mit Wirkung zum 4. Juli um Mitternacht.

Nachdem der EU-Rat die schrittweise Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen für 15 als „sicher“ geltende Länder empfohlen hatte, blieb es den Mitgliedstaaten überlassen, zu entscheiden, welche Länder sie endgültig an ihren Grenzen zulassen.

Gleichzeitig kann jeder andere Drittstaatsbürger, mit Ausnahme der Inhaber eines Langzeitvisums aus einem Schengen-assoziierten Staat oder einem Mitgliedsstaat, nur zu wesentlichen Zwecken nach Spanien einreisen. Diese beinhalten:

  • Saisonarbeiter in der Landwirtschaft
  • Diejenigen, die höhere Gewalt, die Notlage oder die Erlaubnis zur Einreise aus humanitären Gründen angeben
  • Reisende aus familiären Gründen
  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte für Arbeiten, die unerlässlich sind und nicht aufgeschoben oder aus der Ferne erledigt werden können, einschließlich der Teilnehmer an hochrangigen Sportveranstaltungen, die in Spanien stattfinden
  • Studierende, die in den Mitgliedstaaten oder den Schengen-Staaten studieren und über das entsprechende Visum oder die entsprechende Erlaubnis verfügen
  • Zivilschutz, Militär, internationale, konsularische, diplomatische und Mitglieder humanitärer Organisationen arbeiten an ihren Aufgaben
  • Luftfahrtpersonal, Seeleute und Transportpersonal, das zur Durchführung von Lufttransportaktivitäten benötigt wird
  • Angehörige der Gesundheitsberufe, einschließlich Gesundheitsforscher, und Altenpfleger, die ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen oder von dieser zurückkehren
  • Grenzgänger

Die neuen Regeln bezüglich der Einreisebeschränkungen bleiben bis zum 31. Juli 2020 in Kraft.

Wenn Sie nach Europa studieren, arbeiten, besuchen, investieren oder auswandern möchten, sprich mit Y-Achse, das weltweit führende Einwanderungs- und Visaunternehmen.

Wenn Sie diesen Blog interessant fanden, mögen Sie vielleicht auch…

Eingewanderte Arbeitnehmer machen einen großen Unterschied in Europa

Stichworte:

Spanien Einwanderung

Teilen

der neueste Artikel

Bekannter Beitrag

Trendiger Artikel

Kanada Arbeitserlaubnis

Veröffentlicht am Mai 01 2024

Hat eine Änderung meines NOC Auswirkungen auf meine PR-Bewerbung für Kanada?