Veröffentlicht am Juli 10 2020
Auf Empfehlung der Europäischen Union vom 30. Juni 2020 hat Spanien beschlossen, seine Grenzen für zwölf Drittländer wieder zu öffnen. Einwohner dieser Länder können mit einem Spanien-Besuchsvisum nach Spanien reisen. Diese 12 Länder sind:
Die Einwohner dieser Länder können ab dem 4. Juli 2020 nach Spanien einreisen, wenn sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen.
Einwohner Marokkos, Algeriens und Chinas dürfen nach Spanien einreisen, wenn diese ihrerseits ihre Grenzen für die Einwohner Spaniens wieder öffnen.
Der Beschluss zur Wiedereröffnung der Grenzen wurde vom Innenminister Fernando Grande-Marlaska unterzeichnet. Es wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht. Die Umsetzung erfolgte mit Wirkung zum 4. Juli um Mitternacht.
Nachdem der EU-Rat die schrittweise Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen für 15 als „sicher“ geltende Länder empfohlen hatte, blieb es den Mitgliedstaaten überlassen, zu entscheiden, welche Länder sie endgültig an ihren Grenzen zulassen.
Gleichzeitig kann jeder andere Drittstaatsbürger, mit Ausnahme der Inhaber eines Langzeitvisums aus einem Schengen-assoziierten Staat oder einem Mitgliedsstaat, nur zu wesentlichen Zwecken nach Spanien einreisen. Diese beinhalten:
Die neuen Regeln bezüglich der Einreisebeschränkungen bleiben bis zum 31. Juli 2020 in Kraft.
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Stichworte:
Spanien Einwanderung
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