Veröffentlicht am September 14 2021
Finnland ist ein EU-Mitgliedsland, das eine hohe Lebensqualität bietet. Das Land wurde dreimal in Folge zum „glücklichsten Land der Welt“ gekürt. Einwohner Finnlands können von einem erfolgreichen öffentlichen Schulsystem und einer allgemeinen Gesundheitsversorgung profitieren. Das Land verfügt über gut regulierte Arbeitsbedingungen und ein sicheres Umfeld.
Die derzeitige Bevölkerung Finnlands beträgt 5,551,006. Finnlands prognostiziertes BIP für 2022 beträgt 317.34 Milliarden US-Dollar.
Finnland hat sich zu einem wichtigen Ziel für Migranten und Arbeitssuchende im Ausland entwickelt. In Finnland gibt es sehr gut geregelte Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber legen Wert auf das Wohlergehen der Arbeitnehmer.
Arbeitgeber in Finnland sind in der Regel flexibel. Die Arbeitszeit ist auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt. Bis zu 80 % der ausländischen Arbeitnehmer sind der Meinung, dass Finnland ein sicherer Arbeitsplatz ist. Sie sind außerdem der Meinung, dass die Arbeitsplätze in Finnland ihnen reichlich Möglichkeiten bieten, ihre Talente und Fähigkeiten auszubauen.
Expat-Arbeitsplätze in Finnland finden sich hauptsächlich in den Bereichen Gesundheitswesen, IT und Technologie. Auch in den Bereichen Schifffahrt und Automobilbau wird es ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten geben.
Berichten zufolge werden in Finnland Zehntausende mehr qualifizierte Arbeitskräfte benötigt, etwa im Technologiebereich, in Softwareentwicklern und in Fachkräften im Automobilbau und im maritimen Sektor.
Finnland versucht, viele ausländische Arbeitnehmer für die vakanten Stellen auf dem Arbeitsmarkt des Landes einzustellen, um den Weg des Wirtschaftswachstums fortzusetzen.
Die finnische Regierung hat einige Maßnahmen ergriffen, um ausländische Arbeitskräfte für die Einreise ins Land zu gewinnen arbeiten in Finnland. Sie beinhalten:
Drittstaatsangehörige müssen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie planen, in Finnland zu arbeiten Arbeitsvisum für Finnland. Die Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis hängt von der Art der Beschäftigung ab, die sie bei ihrem finnischen Arbeitgeber ausüben werden.
Im Folgenden sind die drei Kategorien von Arbeitsvisa für Finnland aufgeführt:
Geschäftsvisum
Mit diesem Visum können Sie bis zu 90 Tage in Finnland leben. Mit diesem Visum können Sie nicht direkt mit Ihrem Job interagieren. Vielmehr hilft es Ihnen, an Seminaren und Konferenzen teilzunehmen. Dieses Visum könnte für Sie als Mitarbeiter während des Onboarding-Prozesses nützlich sein und Sie werden nicht mehr in Finnland arbeiten bleiben.
Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
Diese Erlaubnis kann Einzelpersonen innerhalb eines Unternehmens erteilt werden. Dabei kann es sich um Mitarbeiter, Genossenschaftsleiter oder Privatunternehmer handeln. Bevor diese Genehmigung erteilt wird, muss sie im Handelsregister des National Patent & Registration Board eingetragen werden.
Aufenthaltserlaubnis für einen Arbeitnehmer
In dieser Kategorie gibt es drei Arten dieser häufigsten Art von Arbeitsvisum für Finnland:
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung wird von Arbeitnehmern beantragt, die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland beantragen möchten. Dabei kann es sich um eine Genehmigung vom Typ A oder B handeln. Die Genehmigung wird zunächst für ein Jahr erteilt. Bestehende Aufenthaltsgenehmigungen in Finnland können um höchstens drei Jahre verlängert werden.
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