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Veröffentlicht am September 11 2021

Wie können Sie mit einem Finnland-Arbeitsvisum in Finnland arbeiten?

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By  Herausgeber
Aktualisiert Oktober 05 2023

Sind Sie eine qualifizierte und kompetente Persönlichkeit, die den nächsten Schritt in Richtung einer vielversprechenden Karriere machen möchte? Wenn ja, dann möchten Sie vielleicht Ihre Chancen dafür erkunden arbeiten in Finnland.

Der Zweck eines Arbeitsvisums für Finnland wird durch eine Aufenthaltserlaubnis erfüllt, die es Ihnen ermöglicht, im Land zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Beschäftigung beantragen, hängt es von der Art Ihrer Arbeit ab, welchen Antrag Sie verwenden müssen.

Es muss sichergestellt werden, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis aus Finnland das Recht auf Arbeit beinhaltet. In einem solchen Fall benötigen Sie keinen separaten Arbeitsvisum für Finnland.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten

Wie bereits erwähnt, hängt die Art der Aufenthaltserlaubnis für Finnland von der Art der Arbeit ab, der Sie während Ihres Aufenthalts in Finnland nachgehen. Auch das Bewerbungsformular unterscheidet sich je nach Art der Tätigkeit.

Liegt kein konkreter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine unselbstständig arbeitende Person beantragen. Anschließend wird das Amt für Beschäftigung und Wirtschaftsförderung teilweise über Ihren Antrag entscheiden.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist, dass Sie für Ihre Arbeit ein angemessenes Gehalt erhalten und für die gesamte Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit gibt Ihnen das Recht, für einen bestimmten Arbeitgeber in Finnland oder in einem bestimmten Arbeitsbereich zu arbeiten. Wenn sich Ihre Aufenthaltserlaubnis auf einen bestimmten Arbeitsbereich bezieht, steht es Ihnen in der Regel frei, den Arbeitsplatz zu wechseln, solange die Stelle im selben Arbeitsbereich liegt. Handelt es sich bei der Aufenthaltserlaubnis um die Erledigung einer Tätigkeit, besteht für Sie die Freiheit, den Arbeitgeber zu wechseln und dabei das gleiche Aufgabenprofil beizubehalten.

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln möchten, müssen Sie eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn die Beschäftigung, für die Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, beendet wird, endet auch die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis. Dann müssen Sie Finnland verlassen, es sei denn, Sie haben einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Grundlage gestellt.

https://youtu.be/opov52HdynI

Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

  1. Sie reichen den Antrag ein
  2. Der Antrag wird bearbeitet
  3. Ergänzen oder stornieren Sie Ihren Antrag bei Bedarf
  4. Lassen Sie sich über den Antrag entscheiden und benachrichtigen
  5. Legen Sie gegen eine Entscheidung über den Antrag Berufung ein, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind

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