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Veröffentlicht am Juli 04 2020

Deutschland lässt ab dem 11. Juli 2 sicheren Staaten die Einreise

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Ab dem 2. Juli 2020 können 11 Drittstaaten mit einem Deutschlandbesuchsvisum nach Deutschland einreisen. Diese Länder werden in der vom EU-Rat erstellten Liste als „sichere“ Drittländer aufgeführt. Den Beschluss hierzu hat das Bundeskabinett am 1. Juli 2020 gefasst.

Die Entscheidung entsprach der Empfehlung des Rates der Europäischen Union. Diese Empfehlung wurde am 30. Juni 2020 ausgesprochen. Sie schlug den Schengen-assoziierten Ländern und EU-Mitgliedstaaten vor, die Einreisebeschränkungen für die Einwohner von 15 als sicher identifizierten Drittstaaten aufzuheben.

Die 11 Länder, in die Deutschland einreisen darf, sind:

  • Uruguay
  • Tunesien
  • Thailand
  • Südkorea
  • Neuseeland
  • Montenegro
  • Japan
  • Georgien
  • China
  • Kanada
  • Australien

Einwohner dieser Länder können nach Deutschland einreisen, ohne dass für sie ein COVID-19-Test oder Quarantänemaßnahmen gelten. Einwohner von China, Südkorea und Japan dürfen jedoch nur dann nach Deutschland einreisen, wenn sie die Einreise deutscher Staatsangehöriger in ihr Land gestatten.

Bestimmte Kategorien von Reisenden, die aus anderen als diesen 11 Ländern anreisen, können ab dem 2. Juli nach Deutschland einreisen. Diese Kategorien sind:

  • Passagiere im Transitverkehr
  • Spätaussiedler
  • humanitäre Helfer, Militärangehörige, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Diplomaten im Rahmen ihrer Aufgaben
  • Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen
  • Einreise ausländischer Familienangehöriger im Rahmen von Familienzusammenführungen und Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen
  • internationale Studierende, die ihr Studium nicht vollständig im Ausland durchführen können
  • Seeleute
  • Saisonarbeiter in der Landwirtschaft
  • Personal im Gütertransport und sonstiges Transportpersonal
  • hochqualifizierte Arbeitnehmer, darunter auch ausländische Fachkräfte, deren Arbeit aus wirtschaftlicher Sicht unerlässlich ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben wird oder im Ausland durchgeführt werden kann
  • Altenpflegepersonal, Gesundheitsforscher und Gesundheitspersonal
  • Unionsbürger, deutsche Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland

Obwohl Deutschland solche Einreisemöglichkeiten bietet, besteht in jedem Bundesland eine Quarantänepflicht. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz gilt für Reisende, die aus den vom Robert Koch-Institut (RKI) genannten Risikogebieten ein- und zurückreisen.

Wer ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegt, ist ebenfalls von den Quarantänemaßnahmen ausgenommen.

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Stichworte:

Deutschland Einwanderungsnachrichten

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