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Veröffentlicht am Juli 01 2020

Drittstaatsangehörige dürfen ab dem 6. Juli in die Schweiz einreisen

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

In Bezug auf Arbeitnehmer aus Drittstaaten gab es eine Ankündigung der Schweizer Regierung. Am 24. Juni 2020 bestätigte es den Entscheid der Schweiz, Drittstaatsangehörige ab dem 6. Juli 2020 ins Land zu lassen.

Ab dem 6. Juli lockert der Bundesrat die Beschränkungen bei der Aufnahme von Drittstaatsarbeitnehmern. Zu den Drittstaaten zählen Nicht-EU-Staaten und EFTA-Staaten.

Die Mitgliedsstaaten der Schweiz (Kantone) werden auch die Aufenthaltsgesuche von Drittstaatsangehörigen bearbeiten. Zu diesen Bewerbern gehören Personen wie Rentner, die nicht bereit sind, in der Schweiz zu arbeiten. Für sie gelten die normalen Kriterien.

Auch Reisenden aus Drittstaaten, die in den Urlaub einreisen, wird die Einreise in das Land nicht gestattet. Dies liegt daran, dass ein geplanter Aufenthalt von weniger als 90 Tagen, ohne dass im Normalfall eine Genehmigung erforderlich ist, nur dann genehmigt wird, wenn eine besondere Notwendigkeit vorliegt.

Die ab dem 6. Juli erteilten Bewilligungen kommen denjenigen zugute, die in die Schweiz kommen und im Tourismussektor arbeiten oder berufsbegleitend eine Ausbildung oder Ausbildung absolvieren möchten.

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Stichworte:

Schweiz Einwanderung

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