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Veröffentlicht am März 14 2020

Die Europäische Union plant bis 2023 mehr Sicherheit mit ETIAS

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Aktualisiert Juni 07 2023

Es gibt viele Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), deren Bürger ohne Visum ins Ausland in den Schengen-Raum einwandern. In letzter Zeit haben Sicherheitsbedenken die EU dazu veranlasst, die Einführung eines neuen Systems zum Scannen von Reisenden in Betracht zu ziehen. Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) ist dieses System.

ETIAS ist ein vollständig elektronisches System. Es verfolgt Besucher aus den privilegierten Ländern, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Schengen-Touristenvisum oder ein anderes Visum benötigen. Es führt eine detaillierte Sicherheitsüberprüfung jedes Besuchers durch. Anschließend wird ermittelt, wer zur Einreise in ein Land der Schengen-Zone berechtigt ist. Es funktioniert wie das US-amerikanische elektronische System für Reisegenehmigungen (ESTA) und dient einem ähnlichen Zweck.

Das ETIAS-Reisegenehmigungssystem erfasst, verfolgt und aktualisiert die erforderlichen Besucherdaten. Somit wird entschieden, ob die Einreise in Schengen-Länder für sie sicher ist. Das ETIAS wird für Besucher verwendet, die zu touristischen und geschäftlichen Zwecken in Schengen-Länder einreisen. Sie gilt auch für Personen, die aus Transit- und medizinischen Gründen die Schengen-Länder besuchen.

Die rechtlichen Verfahren zur Verabschiedung des ETIAS begannen im Jahr 2016. Es wurde erwartet, dass es bis 2021 in Kraft treten würde. Doch eine neue Entwicklung in dieser Hinsicht lässt etwas anderes vermuten. Es wird geschätzt, dass die Einführung von ETIAS erst im Jahr 2023 vollständig erfolgen wird.

Der Beamte der Europäischen Kommission (EK) hat erklärt, dass ETIAS zumindest im ersten Jahr seiner Einführung nicht verpflichtend sein wird. Dies gilt für die meisten visumfreien Schengen-Reisenden. Die Zeit wird darauf verwendet, Reisende und Grenzsicherheit dazu zu bringen, sich an ETIAS anzupassen.

Er sagte, dass die Nutzung von ETIAS für sechs Monate nach Inbetriebnahme optional sein werde. Reisende müssen möglicherweise auch keine gültige Reisegenehmigung mit sich führen. Dieser Zeitraum kann auf maximal weitere 6 Monate verlängert werden. Dies ist ein Zeitraum, den die EU-Mitgliedstaaten nutzen sollten, um Drittstaatsangehörige, die die Grenzen überschreiten, über den Erhalt einer gültigen Reisegenehmigung zu informieren. Die Genehmigungsunterlagen werden ab dem Datum des Ablaufs der 6-Monatsfrist benötigt.

Zu diesem Zweck werden die EU-Mitgliedsstaaten ein Flugblatt an ihre Konsulate und die Reisenden verteilen. Bei den Konsulaten handelt es sich um diejenigen, die sich in Ländern befinden, die in den Geltungsbereich dieser neuen Verordnung fallen.

Nach Ablauf dieser Frist wird eine Nachfrist von weiteren 6 Monaten gewährt. In diesem Zeitraum ist der Besitz einer gültigen Reisegenehmigung erforderlich. In diesem Zeitraum lassen die Grenzbehörden Drittstaatsangehörige unter folgenden Voraussetzungen über die Grenze:

  • Sie benötigen eine Reisegenehmigung
  • Sie dürfen nicht im Besitz einer Reisegenehmigung sein
  • Sie erfüllen alle weiteren Voraussetzungen zum Überschreiten der Außengrenzen
  • Sie überschreiten erstmals seit Ende der Frist die Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten

Da die Grenzbehörden Reisende darüber informieren, dass sie eine gültige Reisegenehmigung mitführen müssen, könnte die Frist bei Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden. An Reisende werden Flugblätter verteilt. Die Flugblätter informieren sie

  • Wie es ihnen per Privileg gestattet ist, Außengrenzen auch ohne gültige Reisegenehmigung zu überschreiten
  • Was ist die Verpflichtung?

Die EG kann gemäß Artikel 89 einen delegierten Rechtsakt erlassen, um den Zeitraum um maximal sechs Monate zu verlängern.

Die EU darf die Übergangs- und Schonfristen nicht verlängern. In diesem Fall wird das ETIAS für jeden Reisenden in den Schengen-Raum erforderlich. Dies wird erst im Jahr 2022 geschehen.

Angesichts der Übereinstimmung zwischen diesen und früheren Aussagen zu ETIAS kann es sein, dass das System erst im Jahr 2022, wenn nicht im Jahr 2023, vollständig in Betrieb genommen wird. Dies wird mit der Anwendung des Einreise-/Ausreisesystems an den EU-Grenzen zusammenfallen.

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird von der EU als neues System eingeführt. Es wurde für Nicht-EU-Bürger gegründet, um Ein- und Ausreisedaten beim Überschreiten der Außengrenzen von EU-Mitgliedstaaten zu registrieren. Dies geschah, um die Außengrenzen des Schengen-Raums zu stärken und zu schützen. Die gesamte Übung wird die Sicherheit für die Bürger erhöhen.

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Stichworte:

ETIAS

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