Veröffentlicht am März 10 2020
Deutschland unternimmt Maßnahmen, um das Problem der offenen Stellen im Arbeitsmarkt anzugehen. Die Belegschaft braucht qualifizierte Arbeitskräfte. Dafür lädt das Land Menschen aus Nicht-EU-Ländern ein. Das sind Leute, die im Ausland arbeiten wollen. Für sie hat Deutschland die Visabestimmungen attraktiver gestaltet.
Ab sofort können Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten möchten, vom neuen deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz profitieren. Sie ist am 2. März 2020 in Kraft getreten. Die neue Regelung ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, in Deutschland Stellen zu bekommen, die mit Deutschen oder EU-Bürgern besetzt werden könnten. Es erlaubt Ausländern, für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Die neuen Regelungen erleichtern qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Ein weiteres Ziel der neuen Einwanderungsbestimmungen besteht darin, den Arbeitsmarkt in Deutschland zu vergrößern. Dafür müssen die zahlreichen Stellen, die aufgrund fehlender Fachkräfte und Arbeitskräfte vakant sind, besetzt werden. Es gibt viele wichtige Änderungen an den Regeln für qualifizierte Nicht-EU-Bürger.
Definition qualifizierter Fachkräfte
Durch das neue Gesetz wurde die Liste erweitert, die besagt, wer als qualifizierte Fachkräfte gilt, die zur Arbeit nach Deutschland kommen. Als qualifizierte Fachkräfte gelten auch Nicht-EU-Bürger mit Berufsausbildungsabschluss. Der Abschluss muss nach einer mindestens 2-jährigen Ausbildung erworben werden. Ebenso wie Hochschulabsolventen sind auch diese Personen berechtigt, in Deutschland Arbeit zu suchen.
Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer die folgenden Bedingungen erfüllen, damit er in Deutschland arbeiten darf.
Bisher war es Nicht-EU-Arbeitnehmern nicht gestattet, einen Job zu bekommen, den ein Deutscher oder ein EU-Bürger besetzen könnte. Die Bundesagentur für Arbeit verzichtet in diesem Zusammenhang auf eine solche Priorisierung.
Die neuen Regelungen erweitern auch die Beschäftigungsfelder für ausländische Arbeitnehmer. Dies ermöglicht einem ausländischen Arbeitnehmer die Ausübung einer berufsbezogenen Tätigkeit. Es muss nicht zu ihrem Studienfach gehören. Sie können auch Tätigkeiten ausüben, für die ein Hochschulabschluss nicht zwingend erforderlich ist. Sie können auch in anderen, ihrer Qualifikation entsprechenden Berufen nachgehen, ausgenommen Hilfs- und angelernte Berufe. Hierfür ist in der Regel ein nichtakademischer, berufsqualifizierender Abschluss erforderlich.
Fachkräfte mit Berufsabschluss sind Fachkräfte mit nichtakademischer Ausbildung. Nun beschränkt sich ihre Beschäftigung nicht nur auf Arbeitsplätze, bei denen es an qualifizierten EU-Bürgern mangelt.
Neue sechsmonatige Visa für die Arbeitssuche in Deutschland
Ab sofort ist es Nicht-EU-Bürgern möglich, für höchstens sechs Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland zu ziehen. Sie müssen lediglich ihre Qualifikationen von der zuständigen Stelle in Deutschland anerkennen lassen.
Ausländische Arbeitnehmer können ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen, wenn
Das 6-Monats-Visum erlaubt seinem Inhaber, maximal 10 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dadurch können die potenziellen Arbeitnehmer und ihre potenziellen Arbeitgeber entscheiden, ob sie zueinander passen.
Ausbildung und Kompetenzentwicklung in Deutschland
Wer es bisher nicht geschafft hat, in Deutschland ein Visum zu erhalten, hatte möglicherweise das Problem einer unzureichenden Qualifikation. Sie können nun mit einem Visum zur Ausbildung und Kompetenzentwicklung nach Deutschland einreisen. Sie müssen jedoch die Voraussetzung erfüllen, über die erforderlichen Deutschkenntnisse zu verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen dem Niveau A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechen.
Mit diesem Visum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Gültigkeitsdauer beträgt 18 Monate, verlängerbar um weitere 4 Monate. Bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Visums kann der Visuminhaber auch eine Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung, Studium oder Arbeit beantragen.
Als Trainee nach Deutschland kommen
Die neuen Regelungen ermöglichen es Nicht-EU-Studierenden, einen Ausbildungsplatz in Deutschland zu suchen, wenn sie dies tun
Für diese Gelegenheit müssen sie
Auch mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung kann ein Ausländer einen Deutschkurs besuchen. Das Studium kann allgemeiner oder berufsbezogener Natur sein.
Der Wechsel des Aufenthaltsstatus wird für Studierende erleichtert
Studierende in Deutschland können ihren Aufenthaltsstatus nun einfacher als bisher wechseln. Sie können eine Berufsausbildung beginnen. Dann können sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem solchen Kurs erhalten. Andernfalls können sie einen Job als qualifizierte Fachkraft bekommen. Dies ist während des Studiums oder einer Berufsausbildung (unter Auflagen) möglich.
Ausländer, die eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Dies können sie über einen Zeitraum von 2 Jahren in Deutschland tun. Dies ist derselbe Zeitraum, der auch für Absolventen gilt.
Änderungen für Unternehmen, die Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern einstellen
Nach dem neuen Einwanderungsgesetz können Unternehmen, die Arbeitnehmer außerhalb der EU einstellen, einfachere Verfahren und Regeln befolgen. Zu den Erleichterungen gehören beschleunigte Verfahren für qualifizierte Fachkräfte. Dies erfolgt über die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Verfahren funktioniert folgendermaßen:
Die qualifizierte Person muss dann die Verfahren befolgen, um von ihrem Wohnsitzland ein Arbeitsvisum für Deutschland zu erhalten.
E-Sport-Visum
Nach den neuen Regeln können nun auch Sportler und Trainer im E-Sport ein Visum beantragen. Mit dem Visum können sie nach Deutschland einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit im Land erhalten. Hierfür ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bewerber müssen mehrere Bedingungen erfüllen, wie zum Beispiel:
Die sportliche Qualifikation des Sportlers bzw. die fachliche Eignung des Trainers kann durch den Deutschen Sportbund und den für die Sportart zuständigen Spitzenverband bestätigt werden. Dies geschieht im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Gremien.
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Stichworte:
Deutschland Einwanderung
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