Veröffentlicht am Juli 23 2020
Die Liste der Drittstaaten, die als epidemiologisch sicher gelten, wurde am 16. Juli 2020 vom EU-Rat aktualisiert. Der Rat empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-Staaten, Staatsangehörigen oder Einwohnern dieser Länder die Einreise wie mit einem Besuchervisum zu ermöglichen ihre Territorien. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Mitgliedstaaten.
Vor der Aktualisierung vom 16. Juli war die am 30. Juni 2020 veröffentlichte Liste die vorherrschende Liste. In der neuesten Aktualisierung wurden zwei Länder entfernt: Serbien und Montenegro. Die Rate der COVID-19-Infektionen ist in diesen Ländern gestiegen und wurde daher von der Liste gestrichen.
Die Länder in der aktuellen „sicheren“ Liste sind:
Chinesische Staatsangehörige oder Einwohner dürfen nur dann in EU-Mitgliedstaaten einreisen, wenn sie die ihnen gewährte Ausnahmegenehmigung erwidern.
Der EU-Rat ermittelt den epidemiologischen Zustand der Länder anhand der Anzahl neuer COVID-19-Fälle in den letzten 14 Tagen. Diese Zahl wird pro 100,000 Einwohner gezählt, die unter oder nahe dem EU-Durchschnitt liegen. Der Rat wird auch den stabilen oder rückläufigen Trend neuer Fälle in diesem zweiwöchigen Zeitraum berücksichtigen. Dies erfolgt im Vergleich zu den letzten 2 Wochen.
Die meisten EU-Mitgliedstaaten kommen der Empfehlung des Rates nach. Zu denjenigen, die die neuen Empfehlungen anwenden, gehören:
China unterliegt der Gegenseitigkeitsklausel auf EU-Ebene.
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Stichworte:
EU-Einwanderung
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