Veröffentlicht am Juli 20 2020
Island hat beschlossen, die Reisebeschränkungen für Staatsangehörige aus 14 von der EU als sicher eingestuften Ländern mit Wirkung zum 15. Juli 2020 aufzuheben. Island hat außerdem EFTA- und EWR-Staatsangehörige von den Reisebeschränkungen ausgenommen, die zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 verhängt wurden. Einwohner und Bürger aus dem Vatikan, San Marino, Monaco und Andorra erhalten ebenfalls eine Ausnahme.
Zu den Ländern, für die Island keinen Reisebeschränkungen unterliegt, gehören:
Diese Liste wird regelmäßig geändert. Ausnahmen für unbedingt erforderliche Reisen bleiben unverändert. Daher dürfen Fachkräfte, die für wichtige Arbeiten in Australien reisen, und Studenten von außerhalb des Schengen-Raums weiterhin in das Land einreisen.
Island hat außerdem angekündigt, dass Einwohner und Bürger, die sich bei ihrer Ankunft in Island testen lassen möchten, eine zweite Runde PCR-Tests durchlaufen müssen. Dies erfolgt für sie kostenfrei innerhalb von 4 bis 5 Tagen nach Anreise.
Die isländische Regierung hat außerdem beschlossen, die Preise für die am internationalen Flughafen Keflavik durchgeführten COVID-19-Tests zu senken.
Ab dem 15. Juni 2020 konnten in Island ankommende Passagiere wählen, ob sie sich auf COVID-19 testen lassen oder sich für 14 Tage in Quarantäne begeben möchten.
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