Veröffentlicht am November 12 2020
Die Tschechische Republik durchlebt eine zweite Welle der COVID-19-Pandemie. Dies hat die tschechische Regierung dazu veranlasst, neue Regeln für die Einreise in das Land einzuführen.
Am 9. November 2020 führte die tschechische Regierung ihre neuen Einwanderungsregeln in das Land ein.
Die neuen Einreisebestimmungen |
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Epidemiologische Klassifikation |
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Grün | Orange | Rot |
Reisende aus grünen Ländern können ohne negatives PCR-Testergebnis, Einreiseformular oder Quarantänevorschriften einreisen. | Internationale Reisende aus Orange-Ländern, die mit einem Arbeits- oder Studienvisum in das Land einreisen möchten, müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. | Reisende aus roten Ländern müssen bei der Ankunft im Land das Einreiseformular ausfüllen und sich an die Quarantäne halten oder ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. |
Bürgern aus Drittstaaten bleibt die Einreise in das tschechische Hoheitsgebiet weiterhin untersagt. Es werden jedoch Ausnahmen zulässig sein, die der in Abstimmung mit den EU-Vorschlägen vorgelegten Liste entsprechen.
Zu den Ländern, aus denen Reisende nach Tschechien einreisen dürfen, gehören Staatsangehörige von | |||||
Thailand |
Australien |
Südkorea |
Neuseeland |
Singapur |
Japan |
Diese Staatsangehörigen sind derzeit nicht verpflichtet, sich einem Testverfahren oder einer obligatorischen Quarantäne zu unterziehen.
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Stichworte:
Tschechische Einwanderung
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