Veröffentlicht am August 01 2020
Die österreichische Regierung hat beschlossen, Reisebeschränkungen für 32 Länder zu verhängen. In diesen Ländern ist ein Trend zu steigenden COVID-19-Fällen zu verzeichnen. Die für Reisende aus Ländern verhängte Beschränkung soll die Ausbreitung der Pandemie verhindern. Personen aus diesen Ländern können daher vorerst kein Touristenvisum für Österreich nutzen.
Zu den von der österreichischen Regierung als Hochrisikoländer eingestuften Ländern gehören:
Für Diplomaten, Saisonarbeiter und medizinisches Fachpersonal besteht jedoch eine Ausnahme von der Einreisebeschränkung nach Österreich. Sie müssen nur dann einen PCR-Test machen, wenn sie aus den von Österreich anerkannten Roten-Liste-Gebieten kommen.
Anfang Juli 2020 wurde Reisenden aus 30 europäischen Ländern die Einreise nach Österreich gestattet. Die meisten dieser Länder sind Teil des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und/oder der EU (Europäische Union).
Die internationalen Reisenden aus diesen Ländern müssen keine COVID-19-Präventionsmaßnahmen wie Tests und eine 14-tägige obligatorische Quarantäne einhalten.
Diese 30 Länder sind:
Die diesbezüglichen Verordnungen des Gesundheitsministeriums gelten bis zum Ablauf des 30. September 2020.
Österreich hat zudem das Einreiseverbot für Einwohner von 32 europäischen Ländern aufgehoben. Sie sind entweder Schengen-Mitglieder oder EU-Mitglieder oder beides. Die Einreise muss für lebensnotwendige Zwecke erfolgen. Sie haben das Recht, das österreichische Staatsgebiet zu betreten, ohne ein negatives Testergebnis vorlegen zu müssen oder sich einer zweiwöchigen Quarantäne zu unterziehen. Dies gilt seit dem 2. Juli 2020.
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Stichworte:
Einwanderung nach Australien
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