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Veröffentlicht am Juli 29 2020

In Frankreich wurden COVID-19-Tests für Besucher aus 16 Nationen eingeführt

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

In Frankreich werden nun COVID-19-Tests für alle Personen aus 16 Ländern mit einer steigenden Zahl von Pandemiefällen obligatorisch. Dazu gehören auch die USA. Diese Länder gelten als Hochrisikoländer und stehen auf der Roten Liste für die Verbreitung von COVID-19.

Frankreich verschärft die Grenzkontrollen, um eine neue Infektionswelle zu verhindern. Die COVID-19-Testpflicht besteht für Personen aus:

  • Oman
  • India
  • Madagaskar
  • Türkei
  • Algerien
  • Serbien
  • Peru
  • Brasil
  • Israel
  • Katar
  • Kuwait
  • Südafrika
  • Panama
  • Bahrein
  • Vereinte Arabische Emirate
  • Die USA

Marokko ist ein Land, das je nach seinem epidemiologischen Zustand bald in diese Liste aufgenommen werden könnte.

Die Tests werden an Bürgern dieser 16 Länder mit Wohnsitz in Frankreich oder an französischen Staatsbürgern, die in diesen Ländern leben, durchgeführt. Die Tests werden bis zum 1. August 2020 in ganz Frankreich durchgeführt. Sie werden auch in französischen Häfen durchgeführt.

Reisende können sich in ihrem Heimatland testen lassen. Vor Betreten des Transportmittels muss die Testbescheinigung den Behörden vorgelegt werden. Bei ihrer Ankunft in Frankreich müssen sie sich obligatorisch einem COVID-19-Test unterziehen, falls sie diesen in ihrem Heimatland nicht durchgeführt haben.

Auf den französischen Flughäfen Paris, Lyon und Bordeaux stehen ab sofort freiwillige Tests für ankommende Passagiere zur Verfügung.

Zu den Personen, die sich vor der Einreise nach Frankreich nicht einem Test unterziehen müssen, gehören Personen aus:

  • Die 12 Länder, die derzeit auf der von der EU herausgegebenen sicheren Liste stehen
  • Der Schengen-Raum
  • Die UK
  • Europa

Die Bürger der EU- und Schengen-Raum-Länder wurden im Juni 2020 von Beschränkungen für nicht unbedingt notwendige Reisen nach Frankreich ausgenommen. Internationale Studierende, die zu Studienzwecken nach Frankreich reisen müssen, wurden am 1. Juli vom französischen Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten eingeladen. 2020. Ab dem gleichen Datum haben auch die französischen Konsulate im Ausland damit begonnen, Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen vorrangig zu bearbeiten.

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Stichworte:

COVID-19 Frankreich

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