Um in Norwegen arbeiten zu können, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Australische Staatsbürger, die es wünschen in Norwegen bleiben für mehr als 90 Tage muss diese Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Die Aufenthaltserlaubnis umfasst auch die Merkmale eines Arbeitsvisums für Norwegen.
Bevor Sie mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis beginnen, müssen Sie sich über den Zweck der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Klaren sein. Das kann Arbeit, Familieneinwanderung, Studium oder Aufenthalt als Au-pair sein.
Um die Genehmigung und damit auch ein Arbeitsvisum für Norwegen zu beantragen, müssen Sie australischer Staatsbürger oder ständiger Einwohner Australiens sein. Der ständige Wohnsitz in Australien muss mindestens 6 Monate gültig sein, bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen beantragen.
Es ist notwendig, dass Sie alle erforderlichen Dokumente in der als relevant erachteten Checkliste auf der Website der UDI zusammentragen. Dokumente wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Diplome usw. müssen im Original sowie in beglaubigten Kopien eingereicht werden. Der Originalpass wird Ihnen zurückgesandt, wenn die Entscheidung nach der Bearbeitung des Antrags eintrifft.
Zahlung der Anmeldegebühren
Bevor Sie Ihren Reisepass zusammen mit anderen Dokumenten bei der norwegischen Botschaft, dem VFS-Büro oder dem norwegischen Konsulat übergeben, müssen Sie Ihren Antrag registrieren. Dies muss im Online-Portal zur Bewerbung erfolgen. Erstbesucher müssen zunächst ein neues Benutzerkonto im Portal erstellen.
Die Zahlung der Anmeldegebühren muss online per Kreditkarte erfolgen. Die Gebühren müssen bei der Registrierung Ihrer Bewerbung bezahlt werden. Auf der UDI-Website finden Sie Informationen zu den Gebührensätzen für jede Art von Aufenthaltserlaubnis, auch für solche, die ein Arbeitsvisum für Norwegen beinhalten.
Bearbeitungszeit
Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis werden von der UDI innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet, die auf der Website der UDI zu finden ist.
Ankunft in Norwegen
Nachdem der Antrag erfolgreich genehmigt wurde, können Sie die Grenze nach Norwegen überqueren. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie Folgendes vorlegen:
Nach Ihrer Einreise nach Norwegen treffen Sie dort die Polizei gemäß der vor Ihrer Ankunft vereinbarten Vereinbarung. Hiermit erhalten Sie die Aufenthaltskarte für Norwegen.
Der Termin muss vorab über das Bewerbungsportal gebucht werden. Der Termin muss entweder in den ersten 7 Tagen Ihres Aufenthalts in Norwegen oder beim ersten verfügbaren Termin, den Sie vereinbaren können, wahrgenommen werden.