Arbeit in Belgien

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Arbeiten Sie in Belgien und erhalten Sie ein belgisches Arbeitsvisum

Hier geben wir Ihnen grundlegende Informationen zu einem Arbeitsvisum für Belgien, die Ihnen dies ermöglichen Umzug nach Belgien arbeiten und Karriere machen.

Beschäftigungsgenehmigung und Arbeitserlaubnis B

Wenn ein in Belgien ansässiger Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen möchte, muss der Arbeitgeber eine Beschäftigungsgenehmigung beantragen. Dies erfolgt durch Ausfüllen und Einreichen eines Musterformulars, das von den regionalen Arbeitsämtern ACTIRIS in Brüssel, VDAB in Flandern und FOREM in Wallonien entwickelt wurde.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein ärztliches Attest, wenn der Arbeitnehmer keinen rechtmäßigen Wohnsitz in Belgien hat oder wenn der Arbeitnehmer seit weniger als zwei Jahren in Belgien ansässig ist und zum ersten Mal in diesem Land beschäftigt ist
  • ein Fragebogen, wenn die Arbeitserlaubnis für einen Arbeitnehmer im Namen dieses Arbeitnehmers beantragt wird, der seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Belgien hat
  • eine Arbeitsvereinbarung

Die regionale Arbeitsverwaltung leitet die Akte dann an die Einwanderungsbehörde weiter, die für den Bereich des Staatsgebiets zuständig ist, in dem der Antrag eingereicht werden muss.

Für die Erteilung einer Beschäftigungsgenehmigung ist es erforderlich, dass auf dem belgischen Arbeitsmarkt nicht die erforderliche Anzahl qualifizierter Arbeitskräfte vorhanden ist, um die Stellen innerhalb einer als angemessen erachteten Frist zufriedenstellend zu besetzen.  

Sobald der Antrag genehmigt wurde, wird dem Arbeitgeber eine Beschäftigungsgenehmigung erteilt. Der rechtmäßig ansässige ausländische Arbeitnehmer kann die Arbeitserlaubnis bei der Wohnsitzgemeinde einholen. Wenn der Arbeitnehmer keinen rechtmäßigen Wohnsitz in Belgien hat, wird die Arbeitserlaubnis dem Arbeitgeber ausgestellt. Der Arbeitgeber erteilt dem ausländischen Arbeitnehmer dann die Arbeitserlaubnis.

Das belgische Arbeitsvisum B ist verlängerbar.

Phasen der Beantragung eines Arbeitsvisums für Belgien

Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Belgien erfolgt in zwei Phasen:

  1. Beantragen Sie eine Einzelgenehmigung
  2. Beantragen Sie ein Langzeitvisum D

Einzelgenehmigung

Der Antrag für die kombinierte Erlaubnis muss vom belgischen Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber Folgendes vorlegen, um den Erhalt einer Einzelerlaubnis zu ermöglichen:

  • Beitragsnachweis, der auf das belgische Bankkonto überwiesen wurde.
  • Ein ärztliches Attest, bei dem der Arzt von der belgischen Botschaft ernannt wurde.
  • Eine nationale Polizeibescheinigung im Original aller Länder, in denen Sie im letzten Jahr gelebt haben, sowie zwei Fotokopien davon.
  • 3-Passfotos

Nachdem der Arbeitgeber diese Unterlagen zusammen mit dem Antrag und einer Kopie des Arbeitsvertrags übermittelt, kann die Bearbeitungszeit Wochen oder Monate dauern.

Langzeitvisum D

Nach Erhalt der Einzelerlaubnis kann der ausländische Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum für den längerfristigen Aufenthalt D für Belgien beantragen. Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Der Originalreisepass des Arbeitnehmers mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und zwei leeren gegenüberliegenden Seiten.
  • 2 ausgefüllte Visumantragsformulare, unterschrieben und datiert. Die Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Formular muss von einem JP (Friedensrichter) beglaubigt werden.
  • 2 Passfotos (3×4 cm)
  • Für Visum D gezahlte Gebühren
  • 2 Kopien der Arbeitsgenehmigung aus der Region
  • 2 Kopien der Genehmigung für eine Einzelgenehmigung
  • Ein vorfrankierter, an sich selbst adressierter Umschlag oder gegen Portogebühr

Dieses Visum wird in weniger als 2 Wochen ausgestellt.

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