Von der Schweiz abhängiges Visum

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Visum für Angehörige der Schweiz

Einwanderer aus Nicht-EU- und EWR-Staaten sollten in der Schweiz ein Familienvisum beantragen, wenn sie ihre Familienangehörigen ins Land holen möchten. Zu den Familienmitgliedern gehören:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Kinder unter 18 Jahren
Dokumente benötigt
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das Rückreisedatum hinaus
  • Anschreiben des Bewerbers
  • Ein Brief des Ehepartners, in dem dieser darum bittet, ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen
  • Heiratsurkunde
  • Originale Geburtsurkunden von Kindern, die finanziell abhängig sind
Antragsverfahren

Bei einem Antrag aus dem Ausland muss der Drittstaatsangehörige die Familienzusammenführung in der Schweiz bei der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat in seinem Heimatland beantragen, bei Antrag aus der Schweiz bei der örtlichen kantonalen Ausländerbehörde.

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Häufig gestellte Fragen

Ist es möglich, dass der Ehegatte in der Schweiz als unterhaltsberechtigter Arbeitnehmer arbeitet?
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Was können Familienangehörige mit einem abhängigen Visum in der Schweiz tun?
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