Wenn Sie sich in Schweden befinden und eine Aufenthaltskarte besitzen, können Sie Ihre Familie in das Land mitnehmen, wenn Sie das Aufenthaltsrecht haben, indem Sie in Schweden arbeiten, studieren oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Ihre Familie muss keine Aufenthaltskarte beantragen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft in Schweden eine solche beantragt.
Folgende Familienmitglieder können nach Schweden kommen:
Familienangehörige müssen die folgenden Anforderungen für ein Visum für abhängige Personen erfüllen
Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Sie müssen nachweisen können, dass Sie eine Familie sind, indem Sie arbeiten, selbstständig sind, studieren oder über ausreichende Mittel verfügen, um die Bedingungen für das Aufenthaltsrecht in Schweden zu erfüllen.
Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert etwa 15 Tage. Normalerweise behält die Botschaft Ihren Reisepass während der Bearbeitung. Nach der Entscheidung wird ein Visumaufkleber auf den Reisepass angebracht.
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