Für Familienangehörige aus EU- und EWR-Ländern besteht für den Umzug in die Niederlande keine Visumpflicht, da das Land Teil der EU und des EWR ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist jedoch eine Anmeldung bei der Polizei oder der Gemeinde des Wohnortes erforderlich.
Personen aus Nicht-EU- und EWR-Ländern benötigen für den Umzug in die Niederlande ein Familienvisum.
Zu den Angehörigen zählen
Ehepartner oder Lebenspartner
Kinder unter 21 Jahren
Wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, können Sie eine Überprüfung gemäß EU-Recht beantragen und eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt erhalten (Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt).
Wenn Sie lediglich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, kann ein Sponsor (z. B. ein niederländisches Familienmitglied) dies tun, während Sie noch in Ihrem Heimatland sind, oder Sie können bis zu Ihrer Ankunft in den Niederlanden warten und einen Termin bei Ihnen vereinbaren regionaler IND-Schalter. Sie sollten Ihren Antrag so schnell wie möglich einreichen, da das IND bestrebt ist, innerhalb von 90 Tagen nach Eingang eine Entscheidung zu treffen.
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