NIEDERLANDE ABHÄNGIGES Visum

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Niederlande-Visum für abhängige Personen

Für Familienangehörige aus EU- und EWR-Ländern besteht für den Umzug in die Niederlande keine Visumpflicht, da das Land Teil der EU und des EWR ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist jedoch eine Anmeldung bei der Polizei oder der Gemeinde des Wohnortes erforderlich.

Personen aus Nicht-EU- und EWR-Ländern benötigen für den Umzug in die Niederlande ein Familienvisum.

Zu den Angehörigen zählen

Ehepartner oder Lebenspartner

Kinder unter 21 Jahren

Anspruchsvoraussetzungen

Wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, können Sie eine Überprüfung gemäß EU-Recht beantragen und eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt erhalten (Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt).

Dokumente benötigt
  • Kopien des Reisepasses oder Personalausweises des Familienmitglieds.
  • Kopien der Aufenthaltserlaubnis jedes Familienmitglieds.
  • Einkommensnachweis eines Familienmitglieds.
  • Für Ehegatten/Partner sind Kopien der Heirats-/Partnerschaftsurkunden (falls zutreffend) oder eine unterschriebene Erklärung, dass Sie nicht verheiratet sind, erforderlich.
  • Für nachziehende Kinder ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
  • Eine Erklärung Ihres Sponsors, die Ihre Beziehung bestätigt.
Bewerbungsprozess

Wenn Sie lediglich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, kann ein Sponsor (z. B. ein niederländisches Familienmitglied) dies tun, während Sie noch in Ihrem Heimatland sind, oder Sie können bis zu Ihrer Ankunft in den Niederlanden warten und einen Termin bei Ihnen vereinbaren regionaler IND-Schalter. Sie sollten Ihren Antrag so schnell wie möglich einreichen, da das IND bestrebt ist, innerhalb von 90 Tagen nach Eingang eine Entscheidung zu treffen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt das Familienvisum für die Niederlande?
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Ist es möglich, mit einem Familienvisum in den Niederlanden zu arbeiten?
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