Visum für Italienabhängige

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Abhängiges Visum für Italien

Das Italien-Familienvisum ist eine Form eines Langzeitvisums in Italien, das allgemein als nationales Visum oder D-Visum bekannt ist. Es erlaubt dem Inhaber, für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Italien einzureisen, um zu einem dort bereits lebenden Familienmitglied nachzuziehen.

Ihr Familienmitglied kann in das Land einreisen und eine italienische Aufenthaltserlaubnis beantragen, sobald es sein Italien-Visum zur Familienzusammenführung erhalten hat. Mit dieser Erlaubnis können Familienangehörige legal mit Ihnen in Italien leben. Ein anderer Name für das Italien-Familienzusammenführungsvisum ist als Einreisevisum bekannt.

Mit dem Italien-Angehörigenvisum können folgende Familienangehörige nach Italien einreisen:

  • Ehegatte oder Ehegattin
  • Kinder unter 18 Jahren
  • Unterhaltsberechtigte Kinder über 18 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten
  • Unterhaltsberechtigte Eltern über 65, die keine anderen Kinder haben, die für sie sorgen
Anspruchsvoraussetzungen

Sie müssen mindestens 5.830,76 € pro Jahr verdienen und 50 % dieses Betrags für alle Familienmitglieder zurücklegen, die Sie nach Italien begleiten. Wenn Sie also Ihren Ehepartner und ein Kind mitbringen, benötigen Sie 11,661.52 €.

Dokumente benötigt
  • Original und Kopie der Nulla Osta, bei der es sich im Wesentlichen um eine Genehmigung der italienischen Regierung handelt, die Ihren Familienmitgliedern die Einreise nach Italien ermöglicht.
  • Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Ihres Reisepasses
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in Italien
  • Passfotos
  • Gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten, der noch mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums gültig ist.
  • Sie müssen eine Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Familienangehörigen mitbringen möchten und dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung in Italien erfüllen.
  • Geburtsurkunden der Kinder und Heiratsurkunden Ihres Ehepartners als Nachweis der familiären Verwandtschaft.
  • Nachweis, dass Sie über die notwendigen Mittel und Unterkünfte verfügen, um Ihre Familienmitglieder willkommen zu heißen.
  • Zahlungseingang der Visagebühren.
Bewerbungsprozess

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer italienischen Botschaft oder einem italienischen Konsulat in Ihrem Land

Füllen Sie das Antragsformular für ein Langzeitaufenthaltsvisum aus

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente

Wenn Ihr Termin gekommen ist, füllen Sie den Antrag persönlich aus.

Zahlen Sie die Visagebühren.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Visum-Interview.

Warten Sie, bis das Visum bearbeitet wurde.

Bearbeitungszeit

Verschiedene Dinge können jedoch Auswirkungen haben. Wenn zum Beispiel keine Termine frei sind, können Ihre Familienangehörigen nicht sofort einen Antrag stellen. Wenn dann irgendwelche Unterlagen ihrer Bewerbung fehlen oder falsch sind, müssen sie sie erneut einreichen, was die Bearbeitungszeit verzögert.

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Häufig gestellte Fragen

Darf der Ehegatte mit einem abhängigen Visum in Italien arbeiten?
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