Abhängiges Visum für Frankreich

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Frankreich-Visum für abhängige Personen

Familienangehörige von Einwanderern in Frankreich können das französische Visum zur Familienzusammenführung nutzen, um zu ihren Verwandten nach Frankreich zu ziehen. Der Erhalt des Visums hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z. B. der Nationalität, der Art der französischen Aufenthaltserlaubnis des Verwandten und der Aufenthaltsdauer in Frankreich.

Wenn Sie Bürger der EU/des EWR oder der Schweiz sind, können Sie ohne Visum nach Frankreich einreisen. Wenn Sie jedoch aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat kommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in das Land einzureisen, um einem Land beizutreten Familienmitglied.

Ausländer in Frankreich leben Mit dem französischen Visum zur Familienzusammenführung können folgende Familienangehörige mitgebracht werden:

  • Ehegatte oder Ehegattin
  • Kinder unter 21 Jahren
  • Eltern oder Großeltern des Ausländers oder seines Ehepartners
Anspruchsvoraussetzungen

Der in Frankreich lebende Familienangehörige muss nachweisen, dass er über ausreichende Mittel verfügt, um seine in das Land einreisenden Angehörigen zu ernähren.

Dokumente benötigt

Nachweis der Nationalität des Sponsors.

Eine Kopie der Heiratsurkunde für Ehegatten.

Für die Eltern ist ein Nachweis über familiäre Beziehungen und eine Kopie der Geburtsurkunde des Sponsors erforderlich.

Für Kinder sind eine Kopie der Reisepässe beider Elternteile und ein Verwandtschaftsnachweis erforderlich.

Bewerbungsprozess

Füllen Sie den Antrag für das Familienvisum für Frankreich aus

Das Antragsformular finden Sie online oder können es per E-Mail bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat in Ihrem Land anfordern.

Sammeln Sie die notwendigen Dokumente

Bei der Beantragung eines Familienvisums für Frankreich müssen Sie bestimmte Dokumente besorgen, die Sie am Tag Ihres Vorstellungsgesprächs bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat in Ihrem Heimatland vorlegen müssen.

Termin vereinbaren

Für die Teilnahme am Pflichtgespräch ist für alle Bewerber ab 11 Jahren eine Terminvereinbarung erforderlich. Normalerweise können Sie dies tun, indem Sie die Website der französischen Botschaft in Ihrem Land besuchen.

Nehmen Sie am Interview teil.

Nehmen Sie am Vorstellungsgespräch in der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat teil und seien Sie pünktlich dort.

 Die Bearbeitung des Frankreich-abhängigen Visums dauert etwa 2 Monate.

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Häufig gestellte Fragen

Welche spezifischen Dokumente sind für das Ehegattenvisum für Frankreich erforderlich?
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Welche abhängigen Visumsanforderungen gelten für Inhaber eines „Talent Passes“ in Frankreich?
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