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Visum für Angehörige Finnlands

Einwanderer in Finnland Wer seine Angehörigen ins Land holen möchte, muss ein Finnland-Familienvisum beantragen. Ein Familienvisum für Finnland wird unmittelbaren Familienangehörigen von Einwanderern erteilt, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Folgende Familienangehörige können mit diesem Visum nach Finnland einreisen:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Ein Erziehungsberechtigter (falls der Antragsteller ein Kind unter 18 Jahren ist).
  • Ein Kind unter 18 Jahren
Anspruchsvoraussetzungen
  • Zum Zeitpunkt Ihres Antrags und während Ihres Aufenthalts in Finnland muss Ihr Reisepass gültig und aktuell sein. Wenn Ihr Reisepass veraltet ist, wird Ihnen kein Visum erteilt.
  • Das PK1plus-Formular muss von Ihrem finnischen Sponsor ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor es an Sie weitergeleitet wird, um es dem restlichen Antrag beizufügen.
Dokumente benötigt
  • Passfotos
  • Eine Kopie der Biografie Ihres Reisepasses. Sie müssen außerdem eine separate Kopie der Biografie Ihres Reisepasses speichern.
  • Eine Kopie der Biografieseite aus dem Reisepass Ihres Sponsors, damit Sie diese Ihrer Bewerbung beifügen können.
  • Zivildokumente. Personenstandsurkunden müssen in Ihrem Wohnsitzland aktuell und gültig sein. Zu diesen Dokumenten gehören:
    • Geburtsurkunden.
    • Heiratsurkunde.
  • Nachweis der finanziellen Mittel. Wenn Sie nach Finnland ziehen, müssen Sie nachweisen, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihren Aufenthalt bezahlt, müssen Sie eine Kopie seiner Einkommensteuererklärung vorlegen. Die finanzielle Stabilität wird durch die Größe der Familie bestimmt; Jede Anwendung hat ihre eigenen Anforderungen.
  • Dokument zum Nachweis Ihrer aktuellen Adresse. Außerdem ist eine Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass Sie sich rechtmäßig in Ihrem derzeitigen Land aufhalten.
  • Führungszeugnis. Hierbei handelt es sich um eine von Zivilgerichten ausgestellte Bescheinigung, die bestätigt, dass gegen Sie nicht ermittelt wird und keine Strafanzeige gegen Sie erhoben wurde.
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrages
  • Nachweis der finanziellen Situation Ihres Ehepartners. Außerdem müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
    • Kontoauszüge Ihres Ehepartners/Partners über die letzten sechs Monate.
    • Kopien der aktuellen Steuerkarte, des Steuerbescheids und der Steuererklärung Ihres Ehegatten/Partners.
    • Gewerbeschein, Einkommensnachweis, Kontoauszüge, Anzahl der Mitarbeiter und andere Dokumente, die Ihren Ehepartner oder Partner betreffen
Bewerbungsprozess

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre gesamte Dokumentation bereit haben: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag zusammen und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente bei Bedarf beglaubigt sind. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft, bevor Sie mit der Abholung Ihrer Dokumente beginnen, um eine Liste der Anforderungen zu erhalten und welche Dokumente legalisiert werden müssen. Zusätzliche Unterlagen können von Botschaften angefordert werden. Wenn Ihre Dokumente nicht auf Englisch, Finnisch oder Schwedisch sind, müssen sie übersetzt werden.

Beantragen Sie ein Visum: Nachdem Sie alles vorbereitet haben, können Sie ein Visum beantragen. Sie können sich entweder online über den E-Service oder persönlich bei einer finnischen Vertretung in Ihrer Nähe bewerben. In beiden Fällen sind Sie der Einzige, der den Antrag einreichen kann; Selbst wenn Sie ihnen die Erlaubnis erteilen, können sie dies nicht in Ihrem Namen tun.

Besuchen Sie die finnische Mission in Ihrer Nähe: Sie müssen zu Ihrer örtlichen Botschaft/Konsulat gehen, um Ihre Fingerabdrücke abzugeben und Ihre Identität zu bestätigen, sobald Sie Ihren Antrag ausgefüllt haben. Bringen Sie auch die tatsächlichen Dokumente mit, die Sie Ihrer Online-Bewerbung beigefügt haben.

Warten Sie auf eine Antwort: Die Bearbeitung eines Familienvisums für Finnland kann zwischen 2 und 9 Monaten dauern. Die Online-Bewerbung wird schneller bearbeitet als die Papierbewerbung. Wenn in Ihrer Bewerbung etwas fehlt, verlängert sich die Bearbeitungsfrist. Stellen Sie daher sicher, dass Sie bei der ersten Einreichung Ihrer Unterlagen alles haben.

Gehe nach Finnland: Das Einwanderungsamt wird Ihre Aufenthaltskarte bei der Botschaft einreichen, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und Sie eine positive Antwort erhalten haben. Sie können es abholen und dann nach Finnland reisen, wann immer Sie dazu bereit sind. Sie müssen sich nach Ihrer Ankunft bei einem örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden.

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Häufig gestellte Fragen

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