Belgien-Visum für abhängige Personen

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Belgien Abhängiges Visum

Sie können Ihre Angehörigen mit einem Visum für abhängige Angehörige Belgien, auch Visum zur Familienzusammenführung genannt, nach Belgien mitbringen, wenn Sie sich beruflich oder zum Studium in Belgien aufhalten und länger als drei Monate bleiben. Mit dem Visum zur Familienzusammenführung können Sie die folgenden Familienangehörigen in das Land mitnehmen.

  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Ihre minderjährigen Kinder, die unverheiratet sind
  • Ihre erwachsenen Kinder, die unverheiratet und behindert sind

Berechtigungsbedingungen für die Beantragung des Belgien-Visums für abhängige Personen:

Sie müssen über einen Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen verfügen

Sie müssen krankenversichert sein

Sie müssen in der Lage sein, Ihren Angehörigen eine Unterkunft zu bieten

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Ihre Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder das Typ-D-Visum in Belgien bleiben.

Dokumente benötigt

Angehörige müssen mit ihrem Antrag die folgenden Unterlagen einreichen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis und des Reisepasses des unterstützenden Familienmitglieds
  • Nachweis der Ehe oder Partnerschaft
  • Kopie der Geburtsurkunde der Angehörigen
  • Ein ärztliches Attest
  • Bescheinigung als Nachweis, dass keine strafrechtliche Verurteilung für unterhaltsberechtigte Personen über 18 Jahren vorliegt
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Wohnsitznachweis des Sponsors in Belgien
  • Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers sowie ein Schreiben des Arbeitgebers
  • Einladungsschreiben an Ehepartner und Kinder (falls vorhanden)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate und Kontoauszug der letzten sechs Monate
Bedingungen des abhängigen Visums 

Innerhalb von 8 Werktagen nach Ihrer Ankunft in Belgien müssen sich Ihre Familienangehörigen bei der Gemeinde, in der sie leben, anmelden. Die Gemeinde erteilt eine Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum (A-Karte).

Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige gilt für ein Jahr. Die Autorisierung kann jedes Jahr erneuert werden.

Ihre Familienangehörigen müssen 45 bis 30 Tage vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Gemeinde, in der sie leben, eine Verlängerung beantragen.

Sie und Ihre Familie erhalten für die ersten fünf Jahre ein befristetes Aufenthaltsvisum (A-Karte). Nach Ablauf von 5 Jahren können sie eine unbefristete Einzelerlaubnis (B-Karte) beantragen.

Ihre Familienangehörigen können nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Belgien den Status eines langfristigen EU-Aufenthaltsberechtigten beantragen, wenn sie über ein ausreichendes, regelmäßiges und stabiles Einkommen sowie eine Krankenversicherung verfügen.

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Häufig gestellte Fragen

Ist es für Familienangehörige möglich, in Belgien zu arbeiten?
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Wie lange dauert es, ein Visum für die Familienzusammenführung zu erhalten?
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