Sie können Ihre Angehörigen mit einem Visum für abhängige Angehörige Belgien, auch Visum zur Familienzusammenführung genannt, nach Belgien mitbringen, wenn Sie sich beruflich oder zum Studium in Belgien aufhalten und länger als drei Monate bleiben. Mit dem Visum zur Familienzusammenführung können Sie die folgenden Familienangehörigen in das Land mitnehmen.
Sie müssen über einen Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen verfügen
Sie müssen krankenversichert sein
Sie müssen in der Lage sein, Ihren Angehörigen eine Unterkunft zu bieten
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Ihre Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder das Typ-D-Visum in Belgien bleiben.
Angehörige müssen mit ihrem Antrag die folgenden Unterlagen einreichen
Innerhalb von 8 Werktagen nach Ihrer Ankunft in Belgien müssen sich Ihre Familienangehörigen bei der Gemeinde, in der sie leben, anmelden. Die Gemeinde erteilt eine Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum (A-Karte).
Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige gilt für ein Jahr. Die Autorisierung kann jedes Jahr erneuert werden.
Ihre Familienangehörigen müssen 45 bis 30 Tage vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Gemeinde, in der sie leben, eine Verlängerung beantragen.
Sie und Ihre Familie erhalten für die ersten fünf Jahre ein befristetes Aufenthaltsvisum (A-Karte). Nach Ablauf von 5 Jahren können sie eine unbefristete Einzelerlaubnis (B-Karte) beantragen.
Ihre Familienangehörigen können nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Belgien den Status eines langfristigen EU-Aufenthaltsberechtigten beantragen, wenn sie über ein ausreichendes, regelmäßiges und stabiles Einkommen sowie eine Krankenversicherung verfügen.
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