Österreich-Abhängiges Visum

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Österreich-Abhängiges Visum

Einwanderer in Österreich, die ihre Angehörigen in das Land holen möchten, müssen ein österreichisches Familienvisum beantragen. Folgende Familienangehörige können mit diesem Visum nach Österreich einreisen:

  • Ehepartner oder Lebenspartner
  • Kinder unter 18 Jahren.
  • Partner, die in langfristigen Beziehungen stehen
  • Andere Verwandte (unter bestimmten Umständen)

Folgende Aufenthaltserlaubnisinhaber dürfen in Österreich ihre Angehörigen mit ins Land holen.

  • Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte (Arbeitsvisum-Inhaber) oder einer Blauen Karte EU.
  • Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus.
  • Inhaber eines dauerhaften Aufenthaltstitels in Österreich.
  • Inhaber einer Niederlassungserlaubnis (für Selbstständige).
  • Inhaber einer Niederlassungserlaubnis (für Forscher).
  • Inhaber einer besonderen Niederlassungserlaubnis (für Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit).
  • Inhaber einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte.
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis „Artikel 50 EUV“.
Dokumente benötigt
  • Geburtsurkunde
  • Charakterzertifikat
  • Heiratsurkunde
  • Außerdem ist ein Familiendokument erforderlich, aus dem Ihre familiäre Verbindung zu Ihrem Sponsor hervorgeht.
  • Ein Unterkunftsnachweis ist erforderlich. Sie müssen einen Nachweis vorlegen, dass Sie eine Unterkunft in Österreich haben. Dies kann ein Mietvertrag mit einem Vermieter oder die Adresse des Hauses Ihres Sponsors sein.
  • Zertifikat zum Nachweis der Deutschkenntnisse auf A1-Niveau
Bewerbungsprozess
  • Füllen Sie das Bewerbungsformular aus. Stellen Sie sicher, dass Sie dies zuerst ausfüllen, da es sich um eines der wichtigsten Dokumente handelt, die Sie für Ihren Visumantrag benötigen.
  • Sammeln Sie alle Ihre Dokumente. Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Dokumente übersetzt (falls erforderlich), legalisiert und aktuell sind.
  • Vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags bei der örtlichen Botschaft oder dem Konsulat.
  • Bereiten Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch vor. Mit ziemlicher Sicherheit werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und beantworten Fragen zur Art Ihrer Bewerbung.
  • Warten Sie auf eine Antwort. Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, erhalten Sie eine Antwort und können dann nach Österreich ausreisen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist das Familienvisum gültig?
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Können Inhaber eines Familienvisums in Österreich arbeiten?
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Ist es möglich, mit einem österreichischen Familienvisum eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu erhalten?
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