Veröffentlicht am September 11 2021
Italien ist ein Schengen-Land und eine der größten Volkswirtschaften der Welt. Wenn Sie eine qualifizierte Person sind, die sich beruflich in Europa weiterentwickeln möchte, ist Italien ein Land, das Sie in Betracht ziehen sollten.
Zu Arbeit in ItalienAls Nicht-EU-Bürger benötigen Sie ein Arbeitsvisum für Italien.
Arbeitsvisum für Italien
Das Arbeitsvisum für Italien ist eine Art Visum für den längerfristigen Aufenthalt. Es wird auch als D-Visum bezeichnet. Mit diesem Visum können Sie nur nach Italien einreisen. Für den Aufenthalt in Italien benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen die Genehmigung innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft in Italien beantragen.
Beantragung eines Arbeitsvisums für Italien
Sie müssen sicherstellen, dass Sie berechtigt sind, einen Antrag zu stellen. Die italienische Regierung nimmt Anträge entgegen Arbeitsgenehmigungen für einige Monate alle 1 oder 2 Jahre. Dies hängt neben der Einwanderungslage auch vollständig von der Arbeitsmarktsituation in Italien ab.
Es gibt auch eine Quote für die Anzahl der Arbeitsgenehmigungen, die Italien in einem Jahr ausstellen wird. Dieses „Decreto Flussi“ genannte Quotensystem wird von der italienischen Regierung angewendet, um Arbeitsgenehmigungen für Saison- und Nicht-Saisonarbeiter zu erteilen.
Sie können ein Arbeitsvisum für Italien nur beantragen, wenn:
Ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis für Italien erhalten
Ausländische Staatsangehörige müssen in Italien einen Arbeitsplatz haben und bestimmte Kriterien erfüllen, bevor sie ein Arbeitsvisum für Italien beantragen können.
Als Nicht-EU-Bürger müssen Sie die Erlaubnis erhalten, in Italien zu leben und zu arbeiten, indem Sie diesem dreiteiligen Prozess folgen:
Bedenken Sie, dass Ihnen für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Italien nur wenig Zeit zur Verfügung steht.
Für die Bewerbung erforderliche Unterlagen
Neben den für die Beantragung eines italienischen Visums erforderlichen Unterlagen müssen Sie Folgendes einreichen:
Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, können die italienischen Behörden diese jederzeit anfordern. Darüber hinaus müssen alle zusätzlichen Dokumente eingereicht werden, die Ihr Arbeitgeber benötigt.
Nach der Einreise nach Italien haben Sie 8 Tage Zeit, um bei der örtlichen Post Ihrer Stadt eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie Ihr Arbeitsvisum vorlegen Arbeitserlaubnis. Darüber hinaus sind weitere Belege einzureichen.
Nach Prüfung des Antrags erteilt Ihnen das örtliche italienische Polizeipräsidium die Aufenthaltserlaubnis.
Die Gültigkeitsdauer des italienischen Arbeitsvisums entspricht der Dauer des Arbeitsvertrags, die jedoch nicht länger als 2 Jahre sein darf. Das italienische Arbeitsvisum kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden.
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Arbeitsvisum italien
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