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Veröffentlicht am September 11 2021

In Polen im Ausland arbeiten – So beantragen Sie eine polnische Arbeitserlaubnis

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Sie können sich für einen Job in Polen entscheiden, wenn Sie daran interessiert sind, nach Europa auszuwandern im Ausland arbeiten. In Polen besteht ein hoher Bedarf an Fachkräften in folgenden Bereichen:

  • Ingenieurwesen – Ingenieure in der Chemie- und Lebensmittelindustrie, Gentechniker, Biologen
  • Personalwesen – HR-Spezialisten, Personalvermittler, Personalmanager
  • IT – Softwareentwickler, Programmierer mobiler Apps
  • Vertrieb – Vertriebsprofis in den Bereichen Medizin, Lebensmittel, elektronische Geräte, Immobilien usw.
  • Finanzen – Buchhalter, Ökonomen

Arbeiten in Polen

Um in Polen im Ausland arbeiten zu können, müssen Sie als Drittstaatsangehöriger:

  • sich legal in Polen aufhalten und eine Arbeitserlaubnis besitzen, oder
  • über einen befristeten Aufenthalt und eine Arbeitserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen, die es Ihnen ermöglicht, einen Beruf auszuüben, der eine hohe Qualifikation erfordert.
https://youtu.be/zaz4T3UEK6w

In folgenden Fällen dürfen Sie in Polen nicht arbeiten:

  • Sie besitzen ein Visum, das für touristische, humanitäre Zwecke oder aufgrund staatlicher Interessen oder internationaler Verpflichtungen ausgestellt wurde.
  • Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis wird auf der Grundlage der relevanten Abschnitte von Artikel 181 erteilt.

Sie benötigen keine polnische Arbeitserlaubnis, wenn Sie:

  • Sie sind Familienangehöriger eines Staatsangehörigen eines EU-/EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz
  • eine Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Langzeitaufenthalt in Polen haben
  • Sie sind Ehegatte eines polnischen Staatsbürgers und besitzen eine aus der Ehe hervorgegangene befristete Aufenthaltserlaubnis
  • eine gültige Pole Card besitzen
  • in Polen internationalen Schutz erhalten haben (z. B. Flüchtling)
  • eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzen
  • Lassen Sie sich eine befristete Aufenthaltserlaubnis ausstellen, um den Familiennachzug in Polen zu ermöglichen
  • Sie sind Absolvent einer polnischen Sekundarstufe II oder haben ein Vollzeitstudium/Vollzeit-Doktorandenstudium an Hochschulen/Universitäten in Polen abgeschlossen
  • über eine Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt in der Republik Polen verfügen
  • eine Genehmigung für einen geduldeten Aufenthalt in der Republik Polen besitzen
  • Halten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine höhere Ausbildung bereit

Arten polnischer Arbeitsvisa

Die folgenden Arten von Visa benötigen Nicht-EU-Bürger, um in Polen arbeiten zu dürfen:

  • Arbeitserlaubnis Typ A: Es ist für ausländische Personen erforderlich, die bei einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt sind.
  • Arbeitserlaubnis Typ C/E: Es steht denjenigen zur Verfügung, die über einen unternehmensinternen Transfer zur Arbeit nach Polen gekommen sind.
  • Schengen-Visum C/D Geschäftsvisum
  • Visum für Freiberufler/Unternehmer

Erforderliche Dokumente für ein polnisches Arbeitsvisum

  • Ein ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Aktuelle Aufzeichnungen über die wirtschaftliche Tätigkeit des Arbeitgebers
  • Eine Urkunde für das Unternehmen
  • Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühren
  • Kopien der Reisepassseiten des Antragstellers mit relevanten Reiseinformationen
  • Eine Kopie einer Erklärung über die vom Arbeitgeber erlittenen Gewinne/Verluste
  • Bestätigung der Rechtsstellung des Arbeitgebers aus dem Landesgerichtsregister
  • Nachweis, dass der Antragsteller krankenversichert ist
  • Eine Kopie eines Vertrags gemäß der in Polen erbrachten Dienstleistung

Das Antragsverfahren für eine polnische Arbeitserlaubnis

  1. Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsmarkttest durchführen, um festzustellen, ob polnische Staatsbürger oder andere Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten für die Stelle geeignet sind. Eine Arbeitserlaubnis kann im Namen eines Ausländers nur dann beantragt werden, wenn es keine entsprechend qualifizierten Personen gibt.
  2. Der Arbeitgeber muss dem Antrag folgende Unterlagen beifügen, aus denen hervorgeht, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Nach Angaben des Woiwodschaftsamts liegt die Vergütung nicht mehr als 30 % unter dem durchschnittlichen Monatslohn.
    2. Die Anstellungsbedingungen sind gemäß allen geltenden Beschäftigungsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs, günstig.
  3. Nach Genehmigung des Antrags auf Arbeitserlaubnis durch den Woiwoden werden drei Kopien der Genehmigung angefertigt. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Arbeitserlaubnis erteilen. Die 3 Kopien der Genehmigung sind:
    1. 1 für den Arbeitgeber
    2. 1 für das Woiwodschaftsamt
    3. 1 für den Mitarbeiter

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung richtet sich nach der vom Arbeitgeber in Ihrem Namen beantragten Dauer. Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln möchten, muss der neue Arbeitgeber eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.

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Stichworte:

im Ausland arbeiten

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