Veröffentlicht am Januar 05 2021
Jetzt haben vorübergehend in Kanada ansässige Personen die Möglichkeit, ihren Aufenthalt in Kanada zu verlängern. Diejenigen von ihnen, die am oder nach dem 30. Januar 2020 einen gültigen Aufenthaltsstatus hatten, dessen Status jedoch vor dem 31. Mai 2021 abgelaufen ist, können bis zum 31. August 2021 einen Antrag auf Wiederherstellung stellen.
Diejenigen Einwohner, die in Kanada arbeiten, besuchen oder studieren, können von dieser neuen Entscheidung profitieren. Im Normalfall haben sie 90 Tage Zeit, einen Antrag auf Wiederherstellung ihres Status einzureichen. Da die COVID-19-Pandemie zu Störungen im kanadischen Einwanderungsprozess, einschließlich der Antragsbearbeitung, geführt hat, wird die neue Entscheidung den Betroffenen helfen.
Damit Antragsteller von der neuen Richtlinie profitieren können, müssen sie:
Diese Richtlinie gilt auch für diejenigen, denen während der Bearbeitung ihrer Bewerbung ein Jobangebot für eine Arbeit in Kanada vorliegt. Sie können entweder die Erlangung oder die Wiederherstellung ihrer Arbeitserlaubnis beantragen. Im Rahmen dieser Richtlinie zugelassene Bewerber dürfen möglicherweise ihre Anstellung antreten, während sie noch auf die Entscheidung über ihre Bewerbung warten.
Diese Bewerber haben Anspruch auf diese vorläufige Arbeitserlaubnis, wenn sie eine arbeitgeberspezifische Arbeitserlaubnis und einen Wiedereinsetzungsantrag einreichen und die fälligen Gebühren entrichtet haben. Außerdem müssen sie über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen. Diese Genehmigung muss in den letzten 12 Monaten vor dem Datum des Wiederherstellungsantrags ausgestellt worden sein.
Sie arbeiten für den Arbeitgeber oder üben einen Beruf aus, der in der LMIA-Liste aufgeführt ist. Es könnte sich auch um ein Stellenangebot handeln, das von der LMIA ausgenommen ist. Der Antragsteller muss ein IRCC-Webformular ausgefüllt haben, um die öffentliche Ordnung zu beantragen. Der Antragsteller muss außerdem eine Ausnahmegenehmigung bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Arbeitserlaubnis beantragt haben.
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Hinweis:
LMIA – Folgenabschätzung für den Arbeitsmarkt
Stichworte:
Kanada Einwanderung
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