Veröffentlicht am Juli 13 2020
Spanien hat beschlossen, Briten, die auch nach der Trennung des Vereinigten Königreichs von der EU im Land bleiben, als rechtmäßige Einwohner anzuerkennen. Die Aufenthaltsgenehmigungen werden den Briten erteilt, die bereit sind, in Spanien zu bleiben.
Die diesbezügliche Vereinbarung wurde am 4. Juli 2020 unterzeichnet.
Die Belehrung dient als Leitfaden für das Verfahren zur Ausstellung des Aufenthaltstitels. Dies ist in Artikel 18.4 des Austrittsabkommens des Vereinigten Königreichs aus der EU vorgesehen.
Spanien ist heute die Heimat der meisten britischen Staatsangehörigen unter den EU-Mitgliedstaaten. Den Daten vom 31. Dezember 2019 zufolge waren in Spanien 359,471 britische Staatsangehörige als Einwohner registriert.
Dies hat die spanische Regierung dazu veranlasst, aus triftigen Gründen zwischen Personen mit einer Familienkarte oder einer Meldebescheinigung eines EU-Bürgers und Personen ohne Familienkarte zu unterscheiden.
Das Anweisungsdokument legt fest, dass alle Verwandten der britischen Staatsangehörigen, die von einem Abkommen profitieren, und diejenigen, die aus einem Drittland stammen, ebenfalls Begünstigte des Abkommens sind. Damit sind sie berechtigt, dieses Dokument zu beantragen.
Familienkarten und Meldebescheinigungen von EU-Bürgern, die sie vor Ablauf der Übergangsfrist erhalten haben, behalten ihre Gültigkeit.
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Stichworte:
Spanien Einwanderung
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