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Veröffentlicht am September 09 2020

Norwegen ist nun für Staatsangehörige aus mehr Drittstaaten geöffnet

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

In letzter Zeit hat Norwegen einige sehr positive Entscheidungen getroffen, um die Migration von Migranten aus mehr Drittländern als zuvor ins Ausland zu ermöglichen, damit sie in das Land einreisen und in bestimmten Bereichen arbeiten können.

Seit Ausbruch der COViD-19-Pandemie ermöglicht Norwegen Menschen aus verschiedenen Regionen und Ländern der Welt anhand eines farbigen Kartensystems die Einreise. Nach diesem System werden die Länder der Welt nach ihrem epidemiologischen Status für COVID-19-Infektionen klassifiziert und mit Farben auf der Karte dargestellt. Die rot markierten Länder sind am stärksten betroffen und daher besonders risikoreich. Grün gefärbte Länder sind sicher und gelb gefärbte Länder sind sicherer als zuvor.

Jetzt hat Norwegen weitere Länder zur Liste der Drittstaaten hinzugefügt, deren Staatsangehörige die Grenzen des Landes betreten dürfen. Dies trotz der weiterhin geltenden Einreisebeschränkungen für die meisten Einwohner und Bürger von Nicht-EU-Ländern.

Der Schritt wurde am 1. September 2020 unternommen, um die Vorschriften zu ändern, die die Beschränkungen für die Einreise von Ausländern, beispielsweise mit Norwegen-Besuchsvisa, aufgrund der Pandemie regeln. Jetzt können Mitarbeiter gemeinnütziger, humanitärer und religiöser Organisationen nach Norwegen einreisen. Dabei handelt es sich um Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 6-23 der Einwanderungsverordnung erteilt wird. Das Justizministerium hat eine Mitteilung veröffentlicht, die auf diese Entscheidung hinweist.

Norwegen war im Zuge der COVID-19-Pandemie besonders vorsichtig mit der Ankunft von Ausländern. Das Land hat Reisende aus Drittstaaten und sogar aus Ländern, die die EU als epidemiologisch sicher empfohlen hat, zurückgehalten.

Doch derzeit ändert Norwegen seine Entscheidungen und erlaubt den folgenden Personengruppen aus dem Vereinigten Königreich oder außerhalb des EWR/Schengen-Raums die Einreise in seine Grenzen:

  • Personen mit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Norwegen
  • Diejenigen mit einem Partner oder einer Familie in Norwegen
  • Arbeitnehmer oder Studierende mit technischer Eignung, die für die Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich ist
  • Mitarbeiter in gemeinnützigen, humanitären und religiösen Organisationen

Obwohl diese Reisenden in Norwegen erlaubt sind, müssen sie sich nach ihrer Ankunft für 10 Tage in Selbstquarantäne begeben.

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Stichworte:

Norwegen Einwanderung

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