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Veröffentlicht am April 08 2021

Neue Änderungen machen das E-Residency-Programm in Estland effektiver

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By  Herausgeber
Aktualisiert Juni 07 2023

Das Innenministerium in Estland hat eine Ankündigung gemacht. Alle E-Residency-Antragsteller müssen nun bei der Beantragung eines digitalen Personalausweises mehr Informationen angeben. Zur Durchsetzung der neuen Änderungen wird eine neue Änderung der Verordnung herangezogen. Die neuen Änderungen gelten ab dem 1. April 2021.

Erläuterungen dazu gab das Ministerium in einer Pressemitteilung zur Bekanntgabe der neuen Änderungen. Das Ministerium erklärte, der Zweck der Einholung zusätzlicher Informationen bestehe darin, eine tiefergehende Prüfung der Hintergründe der Antragsteller durchzuführen. Darüber hinaus wird es dem Ministerium ermöglicht, den Einsatz des digitalen Personalausweises zu evaluieren. Die Änderungen wirken sich jedoch nicht auf estnische Staatsbürger oder Personen aus, die mit einer Aufenthaltserlaubnis im Land leben.

Ruth Annus, die Leiterin der Abteilung für Staatsbürgerschafts- und Migrationspolitik des Innenministeriums, gab hierzu ihre Stellungnahme ab. Sie sagte, dass es angesichts der Weiterentwicklung des Programms in einer sich ständig verändernden Welt notwendig sei, die Risiken zu prüfen und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Migration ins Ausland zu planen.

Sie sagte, dass es in Zukunft immer wichtiger werde, den Hintergrund von E-Einwohnern gründlicher zu überprüfen. Dies wird notwendig sein, um Gewissheit darüber zu erlangen, ob jeder E-Einwohner tatsächlich dem entspricht, was er/sie vorgibt zu sein. Es muss sichergestellt werden, dass die Aktivitäten des E-Einwohners legal sind und im Einklang mit den Interessen des estnischen Staates stehen.

Die digitale ID eines E-Residenten ermöglicht eine Identitätsprüfung in Echtzeit. Es gibt den zuständigen Institutionen die Möglichkeit, die persönlichen Daten des Ausweisinhabers zu überprüfen. Das Programm ermöglicht auch Nicht-Esten den Zugang zu verschiedenen Diensten im Land. Dazu gehören Zahlung, Abwicklung, Besteuerung, Bankgeschäfte und die Gründung eines Unternehmens.

Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen, werden keine digitalen Ausweise ausgestellt.

Außerdem machen die Änderungen der Verordnung die Erhebung der Daten des Inhabers des digitalen Ausweises verpflichtend. Dies ist für die Einleitung des Ausstellungsverfahrens erforderlich. Es gibt dem PBGB (Police & Border Guard Board) auch die Möglichkeit, die Überprüfung der Antragsteller durchzuführen.

Eva-Helen Kangro, Chefexpertin des Identity & Status Bureau des PBGB, gab diesbezüglich eine Erklärung ab. Sie sagte, dass die wichtigste Änderung im neuen Design und in der neuen Umgebung darin bestehe, dass der E-Bewohner ein Benutzerkonto erstellen müsse. Dies kann über die Anwendung selbst erfolgen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, den Verfahrensstand des bereits eingereichten Antrags zu überwachen.

Die estnische Regierung hatte in einer Erklärung angekündigt, dass das E-Residency-Programm des Landes bald auf 20 Länder weltweit ausgeweitet werde. Die Entscheidung wurde bekannt gegeben, nachdem eine Einigung zwischen der BLS International Ltd., dem PBGB und dem estnischen Innenministerium erzielt worden war.

Zuvor hatten die estnischen Behörden erklärt, dass internationalen Personen, die gegen das Gesetz verstoßen oder das öffentliche Wohl gefährden, die Teilnahme am estnischen E-Residency-Programm verwehrt wird.

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