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Veröffentlicht am Februar 27 2020

Umzug nach Norwegen – Was Sie tun müssen

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By  Herausgeber
Aktualisiert Juni 07 2023

Sind Sie daran interessiert, in das schöne Norwegen zu ziehen? Dann können Sie Ihre Reise mit einem legalen Aufenthalt beginnen. Mit der legalen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Norwegen leben, arbeiten und studieren. Ein dreijähriger Aufenthalt im Land kann dazu führen, dass Sie Anspruch auf ein dauerhaftes Aufenthaltsvisum haben.

Sie müssen viele Kriterien erfüllen, um in Norwegen ansässig zu werden. Diese Kriterien und Regeln unterscheiden sich für EU-/EWR-Bürger und Nicht-EU-/EWR-Bürger.

Regeln für EU-/EWR-Bürger

Nach der Auswahl können Sie unabhängig von Ihrer Nationalität in Norwegen leben, arbeiten und studieren. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Anmeldung erforderlich. Es ist wichtig, dass Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft anmelden.

Sie können sofort nach Ihrer Ankunft in Norwegen mit der Arbeit in Norwegen beginnen. Der Registrierungsprozess kann je nach Gemeinde, in der Sie leben, unterschiedlich sein. Im allgemeinen Verfahren müssen Sie sich persönlich ausweisen lassen. Sie müssen außerdem eine Ansettelsesbevis erhalten. Es handelt sich um eine Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers in Norwegen.

Der nächste Schritt besteht darin, ein Login für das Portal der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI) zu erstellen. Die Anmeldung ist für das Ausfüllen des Aufenthaltsantragsformulars erforderlich. Dann sollten Sie über das Portal einen Termin bei der Polizei oder der Servicestelle für ausländische Arbeitskräfte vereinbaren. Die Terminanfrage hängt von der Region ab, in der Sie wohnen.

Wenn Sie in Norwegen eine Beschäftigung suchen, müssen Sie sich bei der Polizei als Arbeitssuchender melden. Dies sollte innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft im Land erfolgen. Die Vorgehensweise ist dieselbe:

  • Melden Sie sich beim UDI-Bewerbungsportal an
  • Nehmen Sie einen Termin mit den Behörden wahr
  • Reichen Sie Ihre Bewerbung persönlich ein

Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen von der Polizei eine Meldebescheinigung ausgestellt. Danach können Sie Ihren Job wechseln und für mehrere Arbeitgeber arbeiten. Ein Arbeitgeberwechsel hat keinen Einfluss auf Ihren Registrierungsstatus. Wenn Sie Ihre Familie nach Norwegen mitbringen, sollte diese sich ebenfalls für die Aufenthaltserlaubnis registrieren lassen.

Nach Abschluss eines Arbeitsjahres in Norwegen dürfen Sie so lange im Land bleiben, wie Sie möchten. Sie können auch dann im Amt bleiben, wenn Sie Ihren Job verlieren, allerdings nicht durch eine Kündigung. Wenn Sie Ihren Job verloren haben, müssen Sie sich als aktiver Jobsuchender registrieren.

Regeln für Studierende

Wenn Sie ein Student aus der EU oder dem EWR sind, könnte auch Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden. Sie müssen entweder zugelassen sein für:

  • Eine akkreditierte Bildungseinrichtung oder
  • Eine weiterführende Schule

Wenn Sie Ihre Familie mitbringen, benötigen Sie Folgendes:

  • Private Krankenversicherung bzw
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Sie müssen in der Lage sein, die mitgebrachten Familienangehörigen zu unterstützen. Sie können neben dem Studium arbeiten. Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einen Nachweis über die Zulassung zur entsprechenden Bildungseinrichtung. Sie benötigen außerdem einen Nachweis über die Krankenversicherung.

Regeln für Selbstständige

Wenn Sie ein Selbstständiger aus der EU/dem EWR sind, durchlaufen Sie den gleichen Prozess wie andere Personengruppen. Die Registrierung erfolgt über das UDI-Bewerbungsportal. Sie müssen eine langfristige Geschäftstätigkeit in Norwegen planen. Ihr Unternehmen muss Ihr eigenes Einzelunternehmen sein, gemäß den Richtlinien auf der UDI-Website.

Bei der Registrierung müssen Sie einen Nachweis über Ihr Unternehmen vorlegen. Die Dokumentation kann Kombinationen aus Folgendem enthalten:

  • Budgets
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Steuerdokumentation
  • Eine Abschrift aus dem norwegischen Unternehmensregister

Andere Fälle

Auch wenn Sie weder in Norwegen arbeiten noch studieren, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie über genügend Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Sie Familienangehörige bei sich haben, benötigen Sie auch für deren Unterhalt ausreichende Mittel. Als Finanzierung kann Geld auf einem Bankkonto oder eine Rente in Frage kommen. Die Registrierung erfolgt über das UDI-Bewerbungsportal selbst.

Regeln für Nicht-EU-/EWR-Bürger

Wenn Ihre Staatsangehörigkeit die eines Nicht-EU-/EWR-Landes ist, können Sie auf verschiedene Weise eine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen beantragen. Diese beinhalten:

  • Familieneinwanderung
  • Schutz (Asyl)
  • Arbeitseinwanderung
  • Au Pair
  • Studienerlaubnis

Arbeitseinwanderung

Sie können als Facharbeiter, Saisonarbeiter oder Arbeitssuchender nach Norwegen einwandern.

Facharbeiter

Um sich als Fachkraft zu bewerben, sollten Sie Folgendes mitbringen:

  • Abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung
  • Sie haben ein Stellenangebot erhalten oder Ihr eigenes Unternehmen gegründet

Ihre berufliche Qualifikation muss durch Unterlagen nachgewiesen werden

  • Mindestens 3-jährige Berufsausbildung (für Berufe wie Tischler, Sozialpädagoge oder Krankenpfleger), oder
  • Ein Universitätsabschluss

Die Berufsausbildung, die Sie absolviert haben, muss über ein entsprechendes Programm in Norwegen verfügen. Sie müssen über ein Stellenangebot für eine Vollzeit- oder nahezu Vollzeitstelle verfügen. Ihre Qualifikationen müssen für die angebotene Stelle unbedingt erforderlich sein. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen norwegischen Standards entsprechen. Außerdem sollte eine Genehmigung der zuständigen Behörden (z. B. des Gesundheitswesens) vorliegen.

Abhängig von den individuellen Umständen kann eine Aufenthaltserlaubnis für ein bis drei Jahre erteilt werden. Wenn Sie planen, länger in Norwegen zu bleiben, muss es erneuert werden. Nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von drei Jahren im Land sind Sie berechtigt, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Über das UDI-Portal ist es möglich, bereits vor Ihrer Ankunft in Norwegen eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wenn Sie in Norwegen sind, können Sie Ihren Antrag auch persönlich einreichen. Vereinbaren Sie den Termin jedoch über das UDI-Portal. Für Anträge auf Aufenthaltserlaubnis und Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen wird eine Gebühr von 6,300 Kronen (677 US-Dollar) erhoben.

Saisonarbeiter

Saisonarbeiter sind Arbeitnehmer, die zu einer bestimmten Zeit im Jahr zur Arbeit kommen. Sie könnten auch als Ersatz für einen beurlaubten Festangestellten fungieren. Wenn Sie Saisonarbeiter sind, müssen Sie einen Arbeitsplatz haben, bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Sie bewerben sich um eine Aufenthaltserlaubnis als Saisonarbeiter. Für Sie gilt das gleiche Honorar wie für die Fachkraft.

Der Job, den Sie bereits haben, sollte an einem Ort sein, an dem die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen norwegischen Standards entsprechen. Möglicherweise haben Sie auch mehrere Arbeitgeber, sofern Sie von jedem ein konkretes Stellenangebot haben. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber die Genehmigung der NAV (Nye Arbeids- og Velferdsetaten) einholen, dass Sie für die Einstellung geeignet sind, da es unmöglich ist, ausreichend Arbeitskräfte aus Norwegen oder dem EWR für die Arbeit einzustellen. Die bemerkenswerten Ausnahmen von dieser Anforderung sind die Land- und Forstwirtschaft.

Die Gültigkeitsdauer einer Saisonarbeitserlaubnis in Norwegen beträgt 6 Monate. Allerdings darf man als Saisonarbeiter innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nicht länger als 12 Monate im Land bleiben. Für die Rückkehr nach Norwegen müssen Sie einen erneuten Antrag stellen. Als Saisonarbeiter können Sie Ihre Familie nicht mit nach Norwegen nehmen.

Für Saisonarbeiter ist zu beachten, dass sie in einigen Fällen ohne Aufenthaltserlaubnis in Norwegen arbeiten können. In diesem Fall werden Sie maximal 3 Monate arbeiten. Diese Möglichkeit besteht für bestimmte ausgenommene Berufe. Diese beinhalten

  • Mediziner
  • Dozenten
  • Forscher
  • Sportler
  • Fotografen
  • Business Traveller Vorteilsprogramm
  • Reiseleiter
  • Religiöse Prediger
  • Flugbesatzungen
  • Journalisten

Über das UDI-Portal können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung innerhalb oder außerhalb Norwegens beantragen. Sie können den Antrag auch persönlich einreichen, wenn Sie sich in Norwegen befinden. Sie müssen den Termin jedoch über das UDI-Portal vereinbaren.

Arbeitssuchender

Als Arbeitssuchender wird es nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sein, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Auch in einem solchen Fall müssen Sie während Ihres Aufenthalts in Norwegen nach Arbeit suchen. Australien gehört zu den Ländern, die es ihren Bürgern ermöglichen, Norwegen ohne Visum zu besuchen. Als australischer Arbeitssuchender können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:

  • Wenn Sie eine qualifizierte Fachkraft haben
  • Wenn Sie genug Geld haben, um Ihre Ausgaben in Norwegen zu decken

Der Mindestbetrag, den Sie haben müssen, beträgt normalerweise 20,521 Kronen (2,200 $) pro Monat oder 123,123 Kronen (13,225 $) für 6 Monate. Das Geld muss auf ein norwegisches Bankkonto eingezahlt werden. Außerdem ist eine Antragsgebühr zu entrichten, die mit anderen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige identisch ist. Wenn Sie ein Stellenangebot erhalten, können Sie die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erneut beantragen.

Sie müssen die Aufenthaltsgenehmigung über das UDI-Portal entweder aus Norwegen oder aus dem Ausland beantragen.

Studieren Sie Einwanderung

Als Student, der in Norwegen studieren möchte, können Sie eine Studienerlaubnis beantragen. Die Antragsgebühr für die Genehmigung beträgt 4,900 Kronen (526 $).

Bei Ihrer Bewerbung müssen Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um während des Studiums in Norwegen zu bleiben. Die Hochschule, Universität oder andere Bildungseinrichtung muss von der norwegischen Agentur für Qualitätssicherung im Bildungswesen (NOKUT) zugelassen sein. Als Inhaber einer Studienerlaubnis haben Sie das Recht, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Wenn Sie nach Norwegen studieren, arbeiten, besuchen, investieren oder auswandern möchten, sprich mit Y-Achse, das weltweit führende Einwanderungs- und Visaunternehmen.

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