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Veröffentlicht am Juli 15 2020

Malta kann die Lizenzbestimmungen nach einer Mitteilung der EU aufgeben

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Eine neue Entwicklung in Malta sieht vor, dass Langzeitbewohner des Landes möglicherweise bald ohne Diskriminierung im Land leben und arbeiten können. Die EU-Kommission hat Malta eine ernste Warnung ausgesprochen. Die Kommission hat Malta aufgefordert, die Regelung aufzuheben, wonach Einwohner eine Arbeitserlaubnis benötigen, um im Land beschäftigt zu werden.

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Malta seiner Verpflichtung zur Einhaltung der Langzeitaufenthaltsrichtlinie (2003/109.EG) nicht nachgekommen ist. Daher hat die Kommission den Schritt unternommen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta einzuleiten.

Wie die Kommission darlegte, wurden die maltesischen Behörden auf den Begriff in Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie aufmerksam gemacht. Darin heißt es, dass die langfristig Aufenthaltsberechtigten Anspruch auf Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung haben. Hierzu zählen auch die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Derzeit werden diese Bedingungen von Malta nicht eingehalten.

In Malta müssen Nicht-EU-Bürger, die sich auch langfristig im Land aufhalten, über eine Arbeitserlaubnis verfügen. Der Arbeitgeber des Bewohners muss dies beantragen, indem er den Antrag an die Abteilung für Arbeitslizenzen richtet. Die Pflichtlizenz hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann verlängert werden.

Diese Praxis wurde im Vertragsverletzungspaket der EU-Kommission im Juli angesprochen. Es gibt mehr Anlass zur Kritik, da maltesische Bürger keine solche Lizenz beantragen und erhalten müssen, um im Land beschäftigt zu werden. Diese Diskriminierung hat Maßnahmen der EU-Kommission nach sich gezogen.

Die Kommission hat Malta in diesem Fall drei Monate Zeit gegeben, auf das Aufforderungsschreiben zu antworten. Wenn alles gut geht, wird die maltesische Regierung das diskriminierende Gesetz in Malta abschaffen.

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Stichworte:

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