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Veröffentlicht am September 21 2021

Kennen Sie Ihr Visum: Warum Ihr Schengen-Visumantrag nicht erfolgreich ist

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Reden wir über das Schengen-Visum. Insbesondere werden wir sehen, warum Anträge auf ein Schengen-Visum abgelehnt werden. Wir gehen hier auf die häufigsten Gründe ein.

Was ist ein Schengen-Visum?

Ein Schengen-Visum ist ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Damit können Sie in jedes Mitgliedsland des Schengen-Raums reisen. Die zulässige Aufenthaltsdauer an diesen Orten beträgt zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken bis zu 90 Tage.

Das am weitesten verbreitete Visum für Europa, das Schengen-Visum, ermöglicht es Ihnen, von jedem Schengen-Mitgliedsland aus in den Schengen-Raum einzureisen, dort frei zu reisen und ihn zu verlassen. Für Inhaber eines Schengen-Visums innerhalb der Schengen-Zone werden die Grenzkontrollen aufgehoben.

Wenn Sie jedoch planen, länger als 90 Tage in einem Schengen-Mitgliedsland zu studieren, zu arbeiten oder zu leben, müssen Sie anstelle eines ein nationales Visum des europäischen Landes beantragen, in dem Sie sich aufhalten Schengen-Visum.

Warum werden Anträge auf ein Schengen-Visum abgelehnt?

Hier sind einige häufige Gründe:

Falsches Reisedokument

Wenn Sie der Botschaft oder dem Konsulat falsche Reisedokumente mit der Absicht vorlegen, Ihre Identität falsch darzustellen, wird Ihnen mit Sicherheit ein Schengen-Visum verweigert.

Vergangene oder aktuelle kriminelle Handlungen

Wenn irgendein Aspekt Ihrer Vergangenheit auf eine Bedrohung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder des öffentlichen Reichtums des Schengen-Raums hinweist, ist dies ein ausreichender Grund, Ihnen das Schengen-Visum zu verweigern.

Eine unzureichende Erklärung für den Zweck und die Umstände Ihres Aufenthalts

Wenn Ihr Motiv für den Aufenthalt im Schengen-Land nicht überzeugend dargelegt und nachgewiesen wird, könnte dies ein Grund für die Ablehnung Ihres Schengen-Visumantrags sein.

Beschädigter Reisepass

Ein Reisepass, der nicht in gutem Zustand ist, führt zur Ablehnung eines Schengen-Visums. Dazu gehören abgelöste/fehlende Passseiten, beschädigter Einband usw.

Ungültiger Reisepass

Ihr Schengen-Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie einen Reisepass vorgelegt haben, den die Botschaft/das Konsulat aus folgenden Gründen nicht akzeptieren kann:

  • Ihr Reisepass ist nach Ihrer Rückkehr aus dem Schengen-Land mindestens drei Monate lang nicht mehr gültig
  • Ihr Reisepass enthält keine zwei verschiedenen leeren Visumseiten
  • Sie haben anstelle eines Reisepasses ein Reiseheft vorgelegt
  • Ihr Reisepass ist älter als 10 Jahre

Fehlender Reiseplan

Wenn Sie keinen ordnungsgemäßen Reiseplan im Schengen-Raum vorlegen, kann dies ein Grund für die Ablehnung Ihres Antrags sein Schengen-Visum.

Ungültiges Referenzschreiben

Sie müssen ein formelles, vom Autor beglaubigtes Referenzschreiben vorlegen. Einige Fälle in diesem Szenario können sein:

  • Kein formeller Brief mit Original-Briefkopf, der die Adresse des Unternehmens sowie Kontaktdaten oder den Verfasser des Briefes enthält
  • Kein formelles Schreiben vorlegen, das nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Bewerbung ist
  • Im formellen Brief fehlen der Stempel und die Unterschrift des Autors

Nicht genügend Mittel zum Lebensunterhalt

Fehlende oder unzureichende Nachweise über den Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum und für die anschließende Rückkehr in das Heimatland können ein Grund für die Ablehnung Ihres Schengen-Visumantrags sein.

Geburts-/Heiratsurkunde, die nicht akzeptiert wird

Es kann viele Gründe dafür geben, dass solche Zertifikate als inakzeptabel gelten, darunter:

  • Kein Zertifikat in einer anderen Sprache als Englisch anbieten, das von einem autorisierten Übersetzer übersetzt wurde
  • Kein von offiziellen Behörden bestätigtes Zertifikat anbieten (Innenministerium)
  • Kein Zivilzeugnis vorlegen (stattdessen wird ein religiöses Dokument angeboten)
  • Es ist nicht möglich, eine Bescheinigung vorzulegen, deren Namen mit denen der in den eingereichten Pässen aufgeführten Parteien übereinstimmen
  • Es kann keine Bescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass beide Elternteile eines Kindes vorhanden sind
  • Unfähigkeit, ein Dokument vorzulegen, das die alleinige Sorgerechtsanordnung für das Kind belegt (im Falle eines alleinerziehenden Elternteils)
  • Es ist nicht möglich, die Adoptionsdokumente (für einen EU-Ehegattenantrag) für das als rechtmäßig erachtete Adoptivkind vorzulegen

Ungültige Reiseversicherung

Wenn Sie für den Zeitraum Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum keinen entsprechenden Reiseversicherungsschutz vorweisen können, wird Ihr Antrag auf ein Schengen-Visum abgelehnt.

Keine Vorlage eines Unterkunftsnachweises

Es ist notwendig, dass Sie über eine Unterkunft in dem Schengen-Raum verfügen, den Sie mit einem Schengen-Visum besuchen. Wenn Sie keine Angaben zu einer solchen Unterkunft machen, wird Ihr Antrag auf eine Schengen-Visum wird abgelehnt.

Ihre ungünstige Geschichte mit dem Schengen-Visum

Wenn Ihre bisherige Vergangenheit mit einem Schengen-Visum ungünstig war, könnte dies ein Grund für die Ablehnung Ihres Schengen-Visums sein. Hier sind einige Beispiele:

  • Sie haben zuvor die für Schengen-Visa festgelegten Beschränkungen nicht eingehalten. (z. B. Überschreitung des Aufenthalts im Schengen-Raum, Abweichung vom vorgelegten Reiseplan)
  • Sie besitzen einen Reisepass mit einem aktiven Schengen-Visum

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Stichworte:

Schengen-Visum

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