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Veröffentlicht am Juni 21 2021

Mehr als nur Do's und Don'ts: Update zu Deutschlandreisen in diesem Sommer

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By  Herausgeber
Aktualisiert Oktober 19 2023

Aufgrund von COVID-19 wurden in Deutschland strenge Lockdown-Maßnahmen praktiziert. Es hat zu Unsicherheit im Reiseverkehr in Deutschland geführt, genau wie es auch weltweit der Fall war.

Obwohl strenge Einreisebeschränkungen bestehen, sind die Grenzen Deutschlands für diejenigen geöffnet, die aus lebenswichtigen Gründen einreisen. Sie müssen aus EU-/Schengen-Ländern und Drittstaaten einreisen.

Seit Juli 2020 erlaubt Deutschland die Grenzeinreise aus verschiedenen Ländern. Derzeit ist es jedoch für Nicht-EU-Bürger nicht möglich, das Staatsgebiet zu touristischen Zwecken zu betreten.

Dennoch hat sich Deutschland entschieden, die Einreise für bestimmte Staaten im EU-/Schengen-Raum sowie für andere Länder ohne Einschränkungen zu ermöglichen. Reisende aus diesen Ländern können mit einer gewissen Nachsicht eine Reise nach Deutschland ermöglichen.

Von Deutschland zugelassene Länder reisen innerhalb seiner Grenzen

Auf Grundlage der Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten sowie in die Schengen-assoziierten Staaten gestattet. Dazu gehören Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Darüber hinaus ist auf Empfehlung der EU auch Reisenden aus Israel, Australien, Japan, Singapur, Neuseeland, Thailand und Südkorea die Einreise nach Deutschland gestattet.

Wer aus EU- und Schengen-Staaten kommt, die als „Hochinzidenzgebiete“ oder „Risikogebiete“ aufgeführt sind, muss sich online registrieren. Bei Reisen nach Deutschland müssen Sie außerdem ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorlegen, der frühestens 48 Stunden vor Ihrer Ankunft in Deutschland durchgeführt werden muss. Darüber hinaus müssen sie 10 Tage lang selbstisoliert bleiben.

Reisende aus diesen Gebieten mit einem Nachweis über COVID-19, Impfung oder Genesung können auf Tests und Quarantänepflichten verzichten.

Das negative PCR-Testergebnis sollte nicht älter als 72 Stunden sein. Prüfungszeugnisse in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch werden anerkannt.

Für diejenigen, die gegen das COVID-19 geimpft sind, wird die Impfbescheinigung in denselben Sprachen anerkannt. Zu den von Deutschland zugelassenen Impfstoffdosen gehören Moderna, Comirnaty, Janssen und Vaxzevria.

Reisende aus den unten aufgeführten Ländern und Regionen dürfen ohne Einschränkungen nach Deutschland reisen:

  • Österreich: nur Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal
  • Färöer Inseln
  • Island
  • Malta
  • Portugal, außer Madeira und den Azoren
  • Spanien, außer
    • Andalusien
    • Kanarische Inseln
    • Kastilien und León
    • Estremadura
    • Baskenland
    • Aragon
    • Kantabrien
    • Katalonien
    • Madrid
    • Rioja
    • Asturien
    • Castilla-La Mancha
    • Ceuta
    • Melilla Navarra
  • Australien
  • Grönland
  • Irland, außer den Regionen Dublin, Mittlerer Osten und Midland
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Thailand
  • China
  • Finnland, mit Ausnahme der Region Päijät-Häme
  • Israel
  • Norwegen, außer Viken, Oslo, Vestfold und Telemark und Agder
  • Südkorea

EU-Länder auf der Liste mit hoher Inzidenz sind:

  • Kroatien
  • Estland
  • Litauen
  • Slowenien
  • Zypern
  • Frankreich
  • Die Niederlande
  • Schweden

Deutschlands Liste der am stärksten von COVID-19 betroffenen Länder

Hochinzidenzgebiete sind jene Länder und Regionen mit über 200 Infektionen pro 100,000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. Für Einreisende aus diesen Ländern gelten strenge Regeln.

  • Ägypten
  • Bolivien
  • Ecuador
  • Katar
  • Malediven
  • Peru
  • Suriname
  • Trinidad & Tobago
  • Argentina
  • Cabo Verde Chile
  • Georgien
  • Kolumbien
  • México
  • Seychellen
  • Tansania
  • Tunesien
  • Bahrain
  • Costa Rica
  • Iran
  • Kuwait
  • Paraguay
  • Sudan
  • Syrien

Zu den Ländern, in denen sich Varianten des COVID-Virus weit verbreitet haben und Mutationen und schnelle Übertragungen auftreten, vor denen sich Deutschland schützt, gehören:

  • Botswana
  • India
  • Mosambik
  • Simbabwe
  • Nordirland
  • Brasil
  • Lesotho
  • Nepal
  • Südafrika
  • Eswatini
  • Malawi
  • Sambia
  • Uruguay
  • Die UK

Regeln für Einreisen aus Hochinzidenz- und COVID-Virusvarianten-Mutationsgebieten

Alle, die nach einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen in einem COVID-Hochrisikogebiet nach Deutschland reisen möchten, müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Sie müssen außerdem einen Nachweis einer COVID-19-Impfung oder einen Nachweis einer Genesung vorlegen. Wer aber durch solche Hochinzidenzgebiete gereist ist, ohne dort anzuhalten, ist von den zwingenden Kriterien ausgenommen.

Wer mit dem Flugzeug reist, muss ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen. Eines davon sollte vor der Ausreise und das andere bei der Einreise nach Deutschland vorgelegt werden. Die Verantwortung für die Überprüfung des Dokuments mit dem negativen Testergebnis vor dem Abflug liegt bei der Fluggesellschaft.

Die gleichen Regeln gelten für Personen, die mit Bus, Bahn oder Fähre reisen.

Reisende, die sich aufgrund von COVID-19 in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, sind zudem verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und den erhaltenen Bestätigungscode mit sich zu führen.

Deutschlands einfache Risikogebiete

Abgesehen von den beiden oben genannten Bereichen hat Deutschland die Nationen auch in einer anderen Liste kategorisiert. Diese Liste trägt den Namen „Einfache Risikogebiete“. Diese Liste umfasst Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko für COVID-2, die in keiner der oben genannten Listen aufgeführt sind.

In jüngster Zeit sind Schweden, die Türkei und Litauen von der Hochrisikoliste auf die Liste der einfachen Risikogebiete umgestiegen. Für Ankünfte aus diesen Ländern gelten daher strenge Ausnahmen von den Anforderungen. Zu den weiteren einfachen Risikogebieten zählen heute die norwegischen Regionen Trøndelag und Troms og Finnmark.

Folgende Regionen und Länder gelten nicht mehr als Risikogebiete:

  • Tschechien, Italien, Vatikanstadt
  • Frankreich: Mayotte, Korsika, Saint-Pierre und Miquelon, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna sowie Neukaledonien
  • Kroatien: Istrien, Dubrovnik-Neretva, Karlovac, Požega-Slawonien, Krapina-Zagorje und Split-Dalmatien
  • Niederlande: Bonaire, Curaçao, Saba und Sint Eustatius
  • Schweiz: Basel-Stadt Basel-Landschaft, Kantone Aargau, Graubünden, Solothurn, Zürich, Tessin und Zug

Quarantäneanforderungen

  • Alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen in einem COVID-Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen in Quarantäne. Alle, die aus diesen Risikogebieten anreisen, müssen sich nach der Ankunft so schnell wie möglich in ihre Unterkunft begeben. Sie müssen 10 Tage lang in Selbstisolation bleiben.
  • Wer aus Gebieten einreist, in denen sich Virusvarianten verbreitet haben, muss sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben.

Während der Zeit der Selbstisolation darf niemand seine Unterkunft verlassen. Keiner kann auch Besucher empfangen.

Eine Befreiung von der Quarantäne wird für Personen folgender Kategorien gewährt:

  • Wer durch Hochinzidenz- oder Hochrisikogebiete reist, verzichtet auf Zwischenstopps
  • Transitreisende reisen über Deutschland
  • Wer sich weniger als 24 Stunden in einem COVID-Risikogebiet aufgehalten hat oder innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise aus Deutschland ausreist

Reiseversicherung für Deutschlandreisen

Allen Personen, die während der COVID-19-Pandemie nach Deutschland reisen möchten, wird dringend empfohlen, eine erweiterte Reiseversicherung abzuschließen. Es muss Situationen von Pandemien und Epidemien abdecken.

Selbst wenn die Reise aufgrund von COVID-19 storniert wird, kann der Reisende mit der Versicherung den Großteil des für Reservierungen ausgegebenen Geldes sparen.

Jeder Reisende kann den Schutz einer Reisekrankenversicherung für Deutschland zu einem geringen Preis bei Europ Assistance, AXA Assistance oder MondialCare abschließen.

Digitaler EU-COVID-19-Pass in Deutschland

Deutschland ist am 10. dem EU-Gateway beigetretenth Mai. Am 1. Juni begann das Land mit der Ausstellung der ersten Impfbescheinigungen für Reisende.

Was ist in Deutschland geöffnet?

In Deutschland sind nur wenige Orte, darunter auch wenige Hotels, geöffnet. Allerdings ist es Touristen nicht gestattet, dort zu übernachten. Nur wer aus lebensnotwendigen Gründen reist, kann in Hotels übernachten.

Orte wie architektonische Stätten, Museen, Zoos und Galerien werden in verschiedenen Teilen des Landes nach und nach wiedereröffnet. Dies hat zur Folge, dass Restaurants in diesen Gebieten zum Essen im Freien öffnen dürfen. Sitzen jedoch Personen aus verschiedenen Haushalten am selben Tisch, ist das Mitführen eines negativen Testergebnisses erforderlich.

Attraktionen in Gebieten mit weniger als 100 Fällen pro 100,000 Einwohner dürfen nur mit Terminbuchung wieder öffnen.

Deutschlands verkehrsreichste und führende Flughäfen sind geöffnet. Dazu gehören Frankfurt, Berlin Brandenburg, München, Hamburg und Düsseldorf. Dort wurden internationale Flüge wieder aufgenommen.

Derzeit gibt es keine landesweite Ausgangssperre. Jeder muss in öffentlichen Bereichen Masken tragen. Alle müssen auch die Regeln der sozialen Distanzierung respektieren.

Zu den von den Behörden in Deutschland angebotenen Impfstoffen gehören Moderna, Pfizer-BioNTech, Johnson & Johnson und Oxford-AstraZeneca.

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Stichworte:

Deutschland reisen

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