Veröffentlicht am Juni 19 2020
Am 11. Juni 2020 empfahl die Europäische Kommission ihren Mitgliedstaaten, das Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige bis zum 30. Juni zu verlängern. Zuvor war eine Frist bis zum 15. Juni beschlossen worden.
Die Kommission befürwortet, dass Drittstaatsangehörige die EU-Grenzen selektiv und schrittweise passieren dürfen.
Es wurde eine Checkliste erstellt, um abzuschätzen, welche Länder die COVID-19-Situation verbessert haben. Die Staatsangehörigen dieser Länder haben ein geringeres Risiko, eine Pandemie zu verbreiten.
Die Kommission hat die gleiche Liste auch als Grundlage für die Bestimmung empfohlen, welche Drittländer für die Mitgliedstaaten sicher sind.
Es gibt festgelegte Kriterien, anhand derer die EU bestimmt, welche Länder zuerst in die Liste der berechtigten Nationen aufgenommen werden können, die wie mit einem Besuchervisum in den grenzenlosen Schengen-Raum und die EU reisen können. Grundlage hierfür ist die epidemiologische Lage der einzelnen Länder.
Die Aspekte, die bei einer solchen ersten Bewertung berücksichtigt werden, sind:
In der zweiten Bewertung werden die von einem Land ergriffenen Eindämmungs- und Präventionsmaßnahmen berücksichtigt. Diese Maßnahmen sollen im Vergleich zur EU einen ähnlichen oder besseren Fortschritt im Eindämmungsprozess gewährleisten.
Die Kriterien werden hier sein:
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