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Veröffentlicht am August 05 2020

Deutschlands Regeln für Reisende, COVID-19-Sicherheit hat Vorrang

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Für diejenigen, die das Recht haben, nach Deutschland einzureisen, hat das Auswärtige Amt einen Hinweis zu den Einreisebestimmungen veröffentlicht. Die Regeln gelten für Personen, die aus Nicht-EU-/EWR-Ländern einreisen, insbesondere für Personen, die aus Gebieten mit hohem Risiko einreisen.

Gemäß der Mitteilung müssen solche Reisenden Selbstisolation/Quarantäne einhalten, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen vor der Ankunft in Deutschland mit einem Visum wie einem Deutschland-Besuchsvisum in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben. Der Herkunftsort muss bei der Einreise des Reisenden angegeben werden.

Bisher hat Deutschland nur EU-/EWR-Bürger sowie Einwohner und Einwohner der Länder zugelassen, die auf der von Deutschland geführten Liste epidemiologisch sicherer Staaten aufgeführt sind.

Wer sich in Quarantäne begeben muss, muss sich an die Regeln halten und den Anweisungen der Behörden Folge leisten. Verstöße gegen die Regeln werden mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet.

Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich Reisende auf direktem Weg zu ihrem Ziel- bzw. Wohnort begeben und sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Sie müssen den Behörden, etwa dem Gesundheitsamt, ihre Adresse mitteilen. Sie dürfen auf dem Weg zu ihrem Ziel nicht an Geschäften, Restaurants usw. anhalten.

Auch wenn ein Reisender aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann er von der Pflicht zur Selbstquarantäne befreit werden. Dies geschieht in folgenden Fällen:

  • Der Reisende reist durch Deutschland in ein anderes Land
  • Der Reisende legt bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vor oder unterzieht sich einem COVID-19-Test

Es muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem ein negativer Befund hervorgeht. Der molekularbiologische Test auf das Vorliegen einer Infektion muss spätestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt worden sein. Eine solche Prüfung muss in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Land mit vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt werden.

Wer nicht zur Durchführung eines Tests verpflichtet ist, kann diesen entweder bei der Einreise am Ort des Grenzübertritts oder an seinem Wohnort in Deutschland absolvieren.

Nun hat das Gesundheitsministerium der Bundesregierung den Vorschlag unterbreitet, eine Testpflicht für Reisende aus Risikoländern einzuführen. Eine diesem Wunsch entsprechende Regelung wird demnächst umgesetzt.

Nach Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses ist die verbleibende Quarantäne möglicherweise nicht mehr anwendbar. Dies hängt auch von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Reisende müssen außerdem ein Ausreiseticket ausfüllen.

Nach dem Beschluss der Gesundheitsminister sollen Reisenden aus Nicht-Risikogebieten freiwillige Tests angeboten werden. Dies sollte innerhalb von 72 Stunden und nicht direkt am Flughafen erfolgen. Diese Tests sind unabhängig vom Abflugort kostenlos.

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Stichworte:

Deutschland Einwanderung

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