Veröffentlicht am Juni 24 2020
Deutschland hat eine Verordnung erlassen, die Personen mit abgelaufenen Schengen-Visa einen längeren Aufenthalt im Land ermöglicht. Die Verordnung erlaubt solchen Personen, die aufgrund von COVID-19-Präventionsmaßnahmen innerhalb der Grenzen Deutschlands festsitzen. Sie können bis zum 30. September 2020 in Deutschland bleiben, ohne eine Aufenthaltserlaubnis zu benötigen.
Diese Verordnung zur Deutschlandmigration gilt für alle Ausländer, die:
Das Bundesinnenministerium hat sogar beschlossen, diesen Menschen während ihres Aufenthalts die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Arbeitsplatz handeln, der nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gilt.
Diese Personen dürfen in ein anderes Land reisen, das ihnen die Einreise ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Deutschland den Einreisenden aus diesem Land die Einreise innerhalb seiner Grenzen wieder gestattet und ihnen bis zum 3. September 30 einen Aufenthalt von bis zu drei Tagen gestattet.
Die aktuelle Verordnung folgt einer früheren Verordnung, die einen Aufenthalt bis zum 30. Juni 2020 erlaubte.
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Stichworte:
Deutschland Einwanderung
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