Veröffentlicht am Mai 15 2020
Weitere positive Nachrichten aus der Europäischen Union kommen aus Tschechien. Die tschechischen diplomatischen Vertretungen haben die Migrationsdienste wieder aufgenommen und nehmen Anträge auf befristete Aufenthaltsgenehmigungen und Visa entgegen. Das tschechische Außenministerium hat erklärt, dass diese für die Arbeit und die Familienzusammenführung in tschechischen Botschaften und Konsulaten auf der ganzen Welt gewährt werden können.
Die Anträge können bei den tschechischen diplomatischen Vertretungen in folgenden Ländern gestellt werden:
Die Länder, die von der Annahme der Anträge ausgeschlossen sind, sind diejenigen, in denen die COVID-19-Präventionsmaßnahmen dazu geführt haben, dass Menschen keinen Antrag bei tschechischen diplomatischen Vertretungen stellen können. Zu diesen Ländern gehören:
Die Tschechische Republik hatte zu Beginn der COVID-19-Krise angekündigt, dass sie internationalen Staatsangehörigen im Land bis zum 17. Juli 2020 die Erlaubnis zum Aufenthalt im Land gestatten wird COVID-19-Situation. Dies bedeutete, dass ausländische Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt der Ausrufung des Ausnahmezustands am 12. März legal im Land aufhielten, bis zum 17. Juli 2020 im Land bleiben können. Bis zum 17. Juli wird der Ausnahmezustand aufgehoben.
Auch Tomáš Petříček, Außenminister der Tschechischen Republik, hat angekündigt, dass das Land im Juli 2020 seine Grenzen zu den EU-Ländern in seiner Nähe wieder öffnen könnte. Derzeit laufen Gespräche mit Österreich und Slowenien, die diesen Plan bald in die Tat umsetzen könnten.
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Stichworte:
Tschechische Nachrichten
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