Veröffentlicht am April 08 2020
Die kanadische Einwanderungsbehörde hat eine neue Möglichkeit für diejenigen angekündigt, die ihre Ehepartner für eine dauerhafte PR unterstützen möchten. Die kanadische Regierung hat erklärt, dass Anträge auf Ehegatten- und Lebenspartnerschaftspatenschaften jetzt auch inmitten von COVID-19-Maßnahmen angenommen und bearbeitet werden. Dies kommt Partnern zugute, die sich sowohl in Kanada als auch im Ausland befinden.
Der neue Schritt hilft denjenigen, die ihre Anträge noch nicht bei den kanadischen Einwanderungsbehörden einreichen konnten. Mit einer Maßnahme wie dieser hat IRCC (Immigration, Refugees and Citizenship Canada) einige Sponsoring-Bedenken von Paaren ausgeräumt.
IRCC hat angegeben, dass es neue Anträge auf Daueraufenthalt annehmen und bearbeiten wird. Auch unvollständige Exemplare können akzeptiert werden. Dies unter Berücksichtigung der aktuellen COVID-19-Krise. Der Vorteil besteht darin, dass es bei der Einreichung nicht zu Verzögerungen kommt, weil ein erforderliches Dokument aufgrund von COVID-19-bedingten Störungen nicht beschafft werden kann. In einem solchen Fall muss der Antragsteller ein ausführliches Erläuterungsschreiben vorlegen, in dem er die COVID-bedingten Verzögerungen erläutert.
Unvollständige Bewerbungen werden innerhalb von 90 Tagen aufbewahrt und geprüft. Falls der Antrag innerhalb von 60 Tagen unvollständig bleibt, werden die IRCC-Beamten die fehlenden Dokumente anfordern. Dem Antragsteller wird eine zusätzliche Frist von 90 Tagen eingeräumt.
Im Allgemeinen sind Antragsteller, die als letztes Mittel Sozialhilfe beziehen, möglicherweise nicht berechtigt, ihren Ehegatten oder Lebenspartner zu unterstützen. Wenn Sie in letzter Zeit solche Hilfen erhalten haben, werden Sie mit der neuen Maßnahme nicht als Sponsor unzulässig sein.
Zu den Vorteilen, die Sie möglicherweise nicht von der Sponsoringberechtigung ausschließen, gehören:
Außerdem hatte die kanadische Regierung am 18. März 2020 angekündigt, dass sie die Einreise ausländischer Staatsangehöriger nach Kanada bis zum 30. Juni 2020 verbieten wird. Dies sollte dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 zu stoppen. Eine Ausnahme wurde jedoch den unmittelbaren Familienangehörigen kanadischer Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Kanada gewährt. Zu diesen ausgenommenen Verwandten zählen Ehegatten und Lebenspartner.
Reisende sollten sich gegenüber den Fluggesellschaften mit entsprechenden Unterlagen ausweisen. Das Dokument zeigt den Status ihrer unmittelbaren Familienangehörigen in Kanada. Zu den empfohlenen Dokumenten gehören:
Diese Dokumente können in Papier- und elektronischer Form vorgelegt werden.
Dennoch gilt für jeden Reisenden der von den Fluggesellschaften durchgeführte Gesundheitscheck auf COVID-19-Symptome.
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Stichworte:
Ehegattenvisum für Kanada
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