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Veröffentlicht am Juni 12 2020

Kanadas neueste Richtlinien für PR-Bewerber schaffen Klarheit

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Neue Richtlinien wurden von Immigration, Refugees, and Citizenship Canada (IRCC) für Antragsteller mit ständigem Wohnsitz herausgegeben.

Diese Bewerber planen derzeit, in den kommenden Monaten nach Kanada zu kommen und sich dort niederzulassen. Sie sind sich nicht sicher, wie sich COVID-19 auf ihren Einwanderungsplan nach Kanada auswirken wird.

Ab sofort werden neue Anträge auf Daueraufenthalt entgegengenommen.

Bewerbungen, denen die erforderlichen beigefügten Unterlagen fehlen, werden auch dann berücksichtigt, wenn die Nichteinreichung der Unterlagen auf Störungen im Zusammenhang mit COVID-19 zurückzuführen ist. Diesen Bewerbern wird eine 90-tägige Frist zur Einreichung ihrer Bewerbungen eingeräumt, während die Bewerbungen aufbewahrt und geprüft werden.

Es ist außerdem erforderlich, dass in einer dem Antrag beigefügten Begründung angegeben wird, dass COVID-19 der Grund für das Fehlen von Belegen ist.

Die Neuanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Die Anträge von Hauptantragstellern für einen ständigen Wohnsitz in Kanada mit Angehörigen im Ausland werden weiterhin bearbeitet.

Dem Hauptantragsteller wird kein ständiger Wohnsitz gewährt, wenn seine Angehörigen im Ausland nicht reisen können.

Wenn ein Antragsteller für einen dauerhaften Aufenthalt über ein Permanent Resident Visum (PRV) oder eine Bestätigung des dauerhaften Aufenthaltes (CoPR) verfügt und nicht vor Ablauf eines solchen Dokuments reisen kann, muss dies dem IRCC mitgeteilt werden. Hierfür sollte ein Webformular genutzt werden.

Für diejenigen, deren PRVs oder CoPRs abgelaufen sind und die IRCC darüber informiert haben, dass sie nicht reisen können, werden ihre Dateien nach der Wiedereröffnung innerhalb von 90 Tagen überprüft.

Wenn der Antragsteller das IRCC über ein Webformular darüber informiert, dass er reisen kann, wird die Akte des Antragstellers erneut zur erneuten Genehmigung geöffnet.

Wenn der Antragsteller das IRCC jedoch auch nach Ablauf der 60-tägigen Wartezeit nicht informiert hat, muss dem Antrag nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen eine Notiz zur Prüfung beigefügt werden.

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Stichworte:

Kanada PR

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