Veröffentlicht am September 11 2021
Für Drittstaatsangehörige, die an einem Arbeitsplatz in Europa interessiert sind, ist Luxemburg ein Land, das es unbedingt zu erkunden gilt. Luxemburg verfügt über großartige Eigenschaften, die es zu einem idealen Ziel für die Arbeit im Ausland machen, darunter:
Wenn Sie ein Facharbeiter sind, der dazu bereit ist im Ausland arbeiten In einer dieser meistgesuchten Jobkategorien in Luxemburg sind die Chancen hoch, dass Sie eingestellt werden:
Wie Drittstaatsangehörige in Luxemburg im Ausland arbeiten können
Der beste Weg für Drittstaatsangehörige, einen Job in Luxemburg zu finden, ist die Anstellung bei einem Arbeitgeber dort. Wenn Sie von einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen eingestellt werden, schließen Sie mit dem Arbeitgeber einen Vertrag ab, der Sie durch weitere Formalitäten im Zusammenhang mit einer Aufenthaltserlaubnis führt.
Für eine Beschäftigung muss in Luxemburg eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden. Sie müssen dies beantragen, sobald Sie einen Vertrag mit Ihrem luxemburgischen Arbeitgeber abschließen.
Der Vertrag dient als Übergang zur Beantragung Ihres Arbeitsvisums und unterliegt den folgenden im luxemburgischen Arbeitsrecht festgelegten Bedingungen:
Schritte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Bevor Sie in Luxemburg ankommen, müssen Sie:
Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie:
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Land ist es wichtig, dass Sie über ein Stellenangebot eines luxemburgischen Arbeitgebers verfügen. Der Arbeitgeber muss bereits über eine Berechtigungsbescheinigung verfügen, die es ihm erlaubt, einen Drittstaatsangehörigen für eine bestimmte Stelle einzustellen. |
Wenn Sie ein hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger sind und für eine unselbstständige Beschäftigung eingestellt werden, sind Sie nicht verpflichtet, einen Arbeitsmarkttest abzulegen. Der luxemburgische Arbeitgeber muss lediglich die freie Stelle bei der ADEM (Nationale Arbeitsagentur) melden. Ihr Arbeitgeber muss keine Bescheinigung beantragen, bevor er Sie anstellt.
Der Arbeitgeber schließt mit Ihnen einen Vertrag ab, der mindestens ein Jahr gültig ist und eine Mindestvergütung vorsieht.
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