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Veröffentlicht am September 11 2021

Die besten Orte zum Arbeiten im Ausland – So arbeiten Sie in Luxemburg

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Für Drittstaatsangehörige, die an einem Arbeitsplatz in Europa interessiert sind, ist Luxemburg ein Land, das es unbedingt zu erkunden gilt. Luxemburg verfügt über großartige Eigenschaften, die es zu einem idealen Ziel für die Arbeit im Ausland machen, darunter:

  • Luxemburg verfügt über einen multikulturellen Arbeitsmarkt, der Ihnen das Gefühl gibt, Teil einer globalen Gesellschaft zu sein.
  • Luxemburg verfügt über eine robuste und florierende Wirtschaft. Es zieht Talente aus der ganzen Welt an, da es vielfältige, gut bezahlte und sichere Arbeitsmöglichkeiten und eine gut aufgebaute Karriere bietet.
  • Luxemburg weist eine stetig wachsende Wirtschaft auf und übertrifft kontinuierlich das durchschnittliche Wachstum in der EU. Das Wachstum betrug in den letzten 50 Jahren über 15 %!
  • Luxemburg hat eines der höchsten Pro-Kopf-BIP der Welt.
  • Luxemburg zählt zu den sichersten Orten der Welt.
  • Luxemburg verfügt über ein erstklassiges Gesundheitssystem, ein günstiges Steuersystem und attraktive Sozialleistungen. Es ist eines der besten der Welt.
  • Luxemburg bietet so viele Freizeitmöglichkeiten nach der Arbeit. Dadurch wird sichergestellt, dass eine hervorragende Arbeitskultur herrscht, die die Work-Life-Balance fördert.

Wenn Sie ein Facharbeiter sind, der dazu bereit ist im Ausland arbeiten In einer dieser meistgesuchten Jobkategorien in Luxemburg sind die Chancen hoch, dass Sie eingestellt werden:

  • Informationstechnologie - IT-Entwickler, IT-Studium usw.
  • Finanzen - Finanzprüfung, Finanzmanagement, Buchhaltung usw.
  • Gastfreundschaft – Catering, Kundenservice usw.

Wie Drittstaatsangehörige in Luxemburg im Ausland arbeiten können

Der beste Weg für Drittstaatsangehörige, einen Job in Luxemburg zu finden, ist die Anstellung bei einem Arbeitgeber dort. Wenn Sie von einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen eingestellt werden, schließen Sie mit dem Arbeitgeber einen Vertrag ab, der Sie durch weitere Formalitäten im Zusammenhang mit einer Aufenthaltserlaubnis führt.

Für eine Beschäftigung muss in Luxemburg eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden. Sie müssen dies beantragen, sobald Sie einen Vertrag mit Ihrem luxemburgischen Arbeitgeber abschließen.

Der Vertrag dient als Übergang zur Beantragung Ihres Arbeitsvisums und unterliegt den folgenden im luxemburgischen Arbeitsrecht festgelegten Bedingungen:

  • Ihr Mindestlohn beträgt nicht weniger als 2,307.56 € pro Monat
  • Sie verfügen über ein Zeugnis für Ihren Beruf (z. B. einen Abschluss im Berufsfeld)
  • Wenn Sie handwerklich tätig sind, müssen Sie einen Nachweis über zweijährige Berufserfahrung sowie ein Zertifikat vorlegen
  • In Ermangelung eines Zeugnisses ist der Nachweis einer mindestens 10-jährigen praktischen Erfahrung in einem vergleichbaren Bereich erforderlich
  • Wenn für Ihren Beruf kein Zeugnis erforderlich ist, müssen Sie eine 6-jährige praktische Erfahrung in einem vergleichbaren Bereich nachweisen

Schritte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Bevor Sie in Luxemburg ankommen, müssen Sie:

  • Beantragen Sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde des luxemburgischen Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten
  • einen gültigen Reisepass besitzen
  • Beantragen Sie ein Visum vom Typ D, sobald Sie die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, falls Sie für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen

Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie:

  • Melden Sie Ihre Ankunft in der von Ihnen angegebenen Gemeinde in Luxemburg an
  • einer ärztlichen Untersuchung unterziehen
  • Nach ärztlicher Untersuchung eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer mit Drittstaatsangehörigkeit beantragen
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Land ist es wichtig, dass Sie über ein Stellenangebot eines luxemburgischen Arbeitgebers verfügen. Der Arbeitgeber muss bereits über eine Berechtigungsbescheinigung verfügen, die es ihm erlaubt, einen Drittstaatsangehörigen für eine bestimmte Stelle einzustellen.

Wenn Sie ein hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger sind und für eine unselbstständige Beschäftigung eingestellt werden, sind Sie nicht verpflichtet, einen Arbeitsmarkttest abzulegen. Der luxemburgische Arbeitgeber muss lediglich die freie Stelle bei der ADEM (Nationale Arbeitsagentur) melden. Ihr Arbeitgeber muss keine Bescheinigung beantragen, bevor er Sie anstellt.

Der Arbeitgeber schließt mit Ihnen einen Vertrag ab, der mindestens ein Jahr gültig ist und eine Mindestvergütung vorsieht.

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