Veröffentlicht am August 08 2020
Die belgischen Behörden haben nicht unbedingt notwendige Reisen in bestimmte Gebiete der Schweiz, Spaniens und Frankreichs verboten. Daher ist eine Reise in diese Länder und Gebiete mit einem Touristenvisum nicht möglich. Diese Länder wurden zu den Ländern der roten Zone Belgiens hinzugefügt, da es eine steigende Zahl neuer COVID-19-Fälle gibt.
Die belgische Regierung hat Reisen in die folgenden Regionen verboten:
Auch die Regionen Kanton Genf, Wallis und Waadt in der Schweiz sind in den „roten“ Bereichen aufgeführt.
Weitere Regionen, deren Besuch in Belgien aus nicht wesentlichen Gründen verboten ist, sind:
Jeder, der von den oben genannten Orten mit einem belgischen Touristenvisum nach Belgien einreist, muss sich einer obligatorischen Kontrolle und Quarantäne unterziehen.
Die belgische Regierung hat den Bürgern des Landes geraten, die Wachsamkeit gegenüber „orangefarbenen“ Regionen zu erhöhen. Für diejenigen, die aus diesen Regionen kommen, sind Screening und Quarantäne nicht verpflichtend, sondern eher empfehlenswert.
Ab sofort sind nur noch Fahrten in grüne Zonen gestattet. Dennoch muss ab dem 8. August 2020 jeder, der aus dem Ausland zurückkehrt oder länger als 48 Stunden im Land bleiben möchte, einen Ausweis mit detaillierten Angaben ausfüllen.
In Antwerpen gilt ab sofort eine Ausgangssperre von 11.30 Uhr bis 6 Uhr. Die belgischen Behörden haben dies aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation angeordnet.
Belgien hat bisher insgesamt 71 Fälle gemeldet. Die Zahl der Todesopfer hat 158 erreicht.
Im Juli 2020 lehnte Belgien die Empfehlung des EU-Rates zugunsten der Einwohner von 15 Drittstaaten ab. Der Rat empfahl die Wiederöffnung der Grenzen, solange die Länder als epidemiologisch sicher befunden wurden.
Am 15. Juli 2020 beschloss der Nationale Sicherheitsrat Belgiens, Reisende aus dem Schengen-Raum und der EU zuzulassen. Dazu gehörte auch Großbritannien.
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Stichworte:
Belgien Einwanderung
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