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Veröffentlicht am Oktober 20 2020

Alles über österreichische Arbeitsvisa – Was Sie wissen müssen

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 25 2023

Österreich gilt als großartiger Ort zum Leben und Arbeiten im Ausland und ist bei Studenten, Arbeitnehmern und Investoren auf der ganzen Welt sehr beliebt. Das Land scheint über komplexe Regeln für Arbeitsvisa und Aufenthaltsvisa zu verfügen. Aber mit dem richtigen Verständnis und professioneller Anleitung ist die Erlangung eines Arbeitsvisums keine Herausforderung, wie es sonst erscheinen mag.

Als Erstes müssen Sie wissen, dass nicht alle Ausländer, die nach Österreich einreisen, ein Arbeitsvisum benötigen. Zu den Personen, die kein Arbeitsvisum benötigen, gehören Staatsangehörige aus EU- und EWR-Regionen. Andere können sich an die nächstgelegene österreichische Botschaft wenden und ein Schengen-Visum beantragen, da Österreich zum europäischen Schengen-Raum gehört.

Österreichische Arbeitsvisa können wie folgt klassifiziert werden:

  • Rot-Weiß-Rot-Karte: Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Das Visum ermöglicht den Antragstellern einen Aufenthalt in Österreich. Es ist jedoch zu beachten, dass Arbeitnehmer nur für einen bestimmten Arbeitgeber arbeiten können, der im Antrag genannt wird. Sie müssen außerdem in eine bestimmte Kategorie fallen.
  • Sechsmonatiges Aufenthaltsvisum: Diese Art von Arbeitsvisum ist für diejenigen gedacht, die vorübergehend nach Österreich ziehen möchten, um einen Arbeitsplatz zu finden.
  • Aufenthaltserlaubnis für Studierende: Sobald ein Student ein Studium oder eine entsprechende Ausbildung in Österreich abschließt, kann die Aufenthaltserlaubnis für Studenten um weitere 12 Monate verlängert werden, um einen Arbeitsplatz zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.
  • Visum für Arbeitssuchende: Für sehr hochqualifizierte Arbeitskräfte ist dieses Arbeitsvisum gedacht.
  • Blaue Karte EU: Dies ist eine Alternative zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Es ermöglicht Bewerbern, die gleichen Arbeitsrechte wie österreichische Staatsbürger zu erhalten.
  • Geschäftsvisum: Wer sich aus geschäftlichen Gründen für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten in Österreich aufhält, kann ein Geschäftsvisum beantragen. Länder, die mit Österreich Abkommen über Besuche bis zu 90 Tagen haben, benötigen kein Geschäftsvisum.

Österreich nutzt für die Einwanderung ein Punktesystem. Das System weist eindeutig Punkte zu, die die Kategorie definieren, in die jeder Bewerber fällt. Diese Kategorien lauten wie folgt:

  • Fachkräfte, die ausreichend qualifiziert sind, um Engpässe zu beheben
  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Start-up-Gründer
  • Selbstständige Schlüsselkräfte
  • Absolventen lokaler Hochschulen
  • Andere Schlüsselkräfte

Die Art des benötigten Visums richtet sich nach der Kategorie, in die eine Person fällt. Einwanderer jeder Kategorie haben Anspruch auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte. Dies ist das Arbeitsvisum, das die meisten Ausländer beantragen, um in Österreich zu arbeiten.

Was die für die Beantragung des Arbeitsvisums erforderlichen Dokumente angeht, muss berücksichtigt werden, dass für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern unterschiedliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Für einen sehr hochqualifizierten Arbeitnehmer sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ein Reisepass
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Eine Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument
  • Biometrische Daten
  • Ein Foto, das nicht älter als 6 Monate ist
  • Nachweis der Unterkunft
  • Nachweis der finanziellen Fähigkeit, sich selbst zu versorgen

Zu den weiteren Nachweisen, die im Rahmen des Punktesystems verlangt werden, gehören:

  • Das Bruttojahresgehalt für eine Führungsposition
  • Ein Universitäts- oder Hochschulabschluss
  • Auszeichnungen und Preise
  • Sprachkenntnisse
  • Forschungs- und Innovationsaktivitäten
  • Studium in Österreich
  • Erfahrungsberichte und Arbeitszeugnisse

Nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich kann jeder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Sobald die oben genannten Dokumente bei der örtlichen österreichischen Botschaft eingereicht wurden, müssen Antragsteller die Gebühren überweisen. Auf der Website der österreichischen Ausländerbehörde finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, ein österreichisches Arbeitsvisum zu erhalten. Ein professioneller Einwanderungsberater kann Sie auch in dieser Angelegenheit unterstützen.

Wichtig zu beachten ist, dass eine österreichische Arbeitserlaubnis keine Aufenthaltserlaubnis beinhaltet. Es muss separat erworben werden. Hierzu muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:

  • Arbeitserlaubnis
  • Brief des Arbeitgebers
  • Gehalts- oder Einkommensbescheinigung

Der so erlangte vorübergehende Wohnsitz kann für die spätere Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis genutzt werden.

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Stichworte:

Österreichische Arbeitsvisa

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