Veröffentlicht am Juli 17 2020
Österreich hat damit begonnen, 30 europäischen Ländern die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu gestatten, ohne dass Präventivmaßnahmen wie Quarantäne eingehalten werden müssen. Auch Reisende mit einem Besuchervisum aus diesen Ländern müssen kein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorweisen.
Die meisten dieser Länder sind Teil der EU/des EWR. Einwohner dieser Länder haben Anspruch auf eine Lockerung der Reisebeschränkungen, wenn sie nachweisen können, dass sie sich in den 14 Tagen vor dem Grenzübertritt nach Österreich nicht in einem anderen Land als Österreich oder einem der folgenden Länder aufgehalten haben:
Auch in Österreich gibt es nur wenige andere, die von der Quarantänepflicht befreit sind. Dazu gehören Personen, die:
Von den Einschränkungen ausgenommen sind auch Personen, die nach Österreich kommen, um dort lebenswichtige medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, oder österreichische Staatsbürger, die über eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine besonders berücksichtigungswürdige Behandlungszusage eines australischen Krankenhauses verfügen.
Auch die Durchreise über Österreich ohne Zwischenstopp unterliegt keinen Beschränkungen.
Wer nicht in die oben genannten Personengruppen passt, muss
Ab sofort Einreise von Reisenden
ist unmöglich, aber mit Ausnahmen wie:
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Stichworte:
Australien Einwanderung
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