Veröffentlicht am Dezember 22 2023
*Möchte ins Ausland auswandern? Sprechen Sie mit Y-Axis, um eine umfassende Anleitung zu erhalten
Das Parlament der Europäischen Union hat sich auf eine überarbeitete Einheitserlaubnis geeinigt, die EU-Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen kombiniert.
Für Nicht-EU-Staatsbürger gilt die Regel, eine EU-Genehmigung bezüglich der Anerkennung von Qualifikationen, Arbeitsbedingungen, sozialer Sicherheit, Steuervorteilen usw. einzuholen.
Dies ist eine wichtige Taktik, um ausländische Talente für die Bereiche anzuziehen, in denen ein erheblicher Mangel herrscht.
Um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, hat sich die EU-Regierung für die richtigen Talente entschieden, die Innovation und Wachstum fördern. Durch die neue Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis EU als kombinierte Erlaubnis wird auch das Antragsverfahren vereinfacht.
Nachdem die kombinierte Erlaubnis erstellt wurde, können die Drittstaaten und die EU-Staatsangehörigen diese beantragen. Nicht-EU-Mitglieder und EU-Staatsangehörige können leben, arbeiten und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Das Gesetz bietet zudem einen stärkeren Schutz für Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ermöglicht ihnen einen Arbeitgeberwechsel. Für Nicht-EU-Arbeitnehmer gilt außerdem eine Mindestbeschäftigungsdauer, während der ihre Einzelerlaubnis nicht entzogen wird.
Darüber hinaus kümmert sich die Verwaltung auch um die Arbeitgeber, stellt deren Gleichbehandlung sicher und ergreift Maßnahmen, wenn jemand die Rechte von Nicht-EU-Arbeitnehmern verletzt.
*Hinüberschauen zu im Ausland arbeiten? Sprechen Sie mit Y-Axis, um weitere Unterstützung zu erhalten
Aktuelle Updates zur Einwanderungsbehörde finden Sie hier: Y-Achsen-Nachrichten zur Einwanderung ins Ausland.
Web-Story: Mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis können Sie sich überall in Europa niederlassen und arbeiten.
Stichworte:
Aufenthaltstitel EU
Nach Europa migrieren
Teilen