Veröffentlicht am Dezember 09 2023
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Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg ist für jeden bequem. Allerdings gibt es je nach Land einige wesentliche Anforderungen für jeden Einzelnen:
Für Einwohner Luxemburgs gibt es viele Vorteile:
Um aus der EU nach Luxemburg einzureisen, muss ein Ausländer einen gültigen Personalausweis oder die Staatsbürgerschaft eines Drittstaates vorlegen.
EU-Bürger sowie Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis; Sie benötigen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft eine Meldebescheinigung der für ihren Wohnort zuständigen Behörde.
EU-/EWR-Bürger, die in Luxemburg bleiben möchten, müssen über eines der folgenden Dokumente verfügen:
Bürger müssen eine Arbeitserlaubnis einholen. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Jahren in Luxemburg kann eine natürliche Person einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg erhalten.
Nicht-EU-Bürger, die bis zu drei Monate im Land bleiben wollen, müssen sich für ein Visum entscheiden. Während dieser Zeit kann nur ein ausländischer Arbeitnehmer durch Vorlage bestimmter Dokumente eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
Alle Dokumente sollten auf Französisch, Deutsch oder Englisch sein.
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