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Veröffentlicht am November 21 2023

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am 18. November 2023 die erste Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

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Aktualisiert November 21 2023

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Höhepunkte: Der Deutsche Bundestag verabschiedet die erste Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

  • Deutsche Unternehmen suchen ausländische Fachkräfte in den Bereichen IT, Technologie, Gesundheitswesen, Vertragswesen und Logistik.
  • Die Bundesregierung hat im Sommer ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. 
  • Am 18. November 2023 sicherte sich Deutschland im neuen Fachkräftegesetz den ersten Platz. 
  • Die Blaue Karte EU wurde angepasst, um die Einreisechancen für Fachkräfte nach Deutschland zu erhöhen. 

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Einzelheiten zur Anpassung der Blauen Karte EU: 

Im November 2023 sicherte sich Deutschland beim neuen Fachkräftegesetz den ersten Platz. Sie beschlossen, die Blaue Karte EU anzupassen, um die Chancen für Fachkräfte bei der Einreise nach Deutschland zu erhöhen. Die Regeln sind: 

  • Die Blaue Karte EU beinhaltet eine niedrigere Gehaltsgrenze für reguläre Tätigkeiten und andere Berufe. 
  • Das Mindestgehalt beträgt nunmehr 45.3 % des Gesamtbeitrags zur Bemessungsgrenze der Rentenversicherung bei unterschiedlichen Berufen. 
  • Hochschulabsolventen innerhalb der letzten drei Jahre und Neueinsteiger in den Arbeitsmarkt haben erweiterte Möglichkeiten, sich für eine Blaue Karte EU mit Anspruch auf Mindestgehaltsvoraussetzung zu entscheiden. 
  • Ein Fachinformatiker ohne Hochschulabschluss kann sich qualifizieren, wenn er über drei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt.  
  • Fachkräfte mit Engpässen haben Anspruch auf die Blaue Karte EU, da sie auf andere Rollen wie Fertigungs-, Bergbau-, Bau- und Vertriebsmanager sowie Fachkräfte im Bildungswesen, im Gesundheitswesen und mehr ausgeweitet wurde.
  • Fachkräfte mit beruflichen oder akademischen Qualifikationen, die alle weiteren Kriterien erfüllen, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Erfahrene Fachkräfte mit zweijähriger Berufserfahrung müssen sich in Deutschland nach der Anerkennung keinem Anerkennungsverfahren mehr unterziehen. 
  • Das aktualisierte Gesetz sieht außerdem vor, dass Inhaber einer Blauen Karte EU aus anderen Mitgliedstaaten für kurz- und langfristige geschäftliche Zwecke ohne zusätzliche Genehmigungen nach Deutschland einreisen dürfen. 

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Neue Änderungen, die bis 2024 eingeleitet würden

  • Ab dem 1. März 2024 erwerben Fachkräfte in einer dreijährigen Ausbildung einen deutschen gleichwertigen Abschluss und dürfen in Teilzeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Fachkräfte, die einen ausländischen Abschluss anstreben und direkt in die Arbeit einsteigen. Diese Maßnahme ermöglicht den Fachkräften einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren und den Erwerb einer mindestens zweijährigen Berufsqualifikation mit mindestens 2-stufigen Kenntnissen in Deutschland. 
  • Fachkräfte können ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland holen, wenn ihr Aufenthaltstitel ab März 2024 gültig ist. 
  • Ab dem 1. Juni 2023 wird für Personen mit ausländischen Abschlüssen eine „Chancenkarte“ auf Basis eines Punktesystems eingeführt. Mit dieser Karte können sie ein Jahr lang eine Beschäftigung in Deutschland suchen. Inhaber einer Opportunity-Karte dürfen während einer Probezeit auch bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, die Gültigkeit der Opportunity Card um zwei Jahre zu verlängern. 

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Aktuelle Updates zur Einwanderungsbehörde finden Sie hier: Y-Achsen-Nachrichten zur Einwanderung ins Ausland.

Web-Story: Der Deutsche Bundestag verabschiedet am 18. November 2023 die erste Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Stichworte:

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Arbeit in Deutschland

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