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Veröffentlicht am Januar 03 2024

Finnland senkt ab dem 1. Januar 2024 die Gebühr für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung

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Aktualisiert September 16 2024

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Highlights: Finnland senkt die Gebühr für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung  

  • Die Ständiger Wohnsitz in Finnland Die Gebühren wurden ab dem 1. Januar 2024 geändert. 
  • Der Unterschied zwischen den neuen Änderungen würde sich bei Online- und Papierbewerbungen bemerkbar machen. 
  • Die Online-Einreichung von Anträgen für Finnland ist günstiger und schneller als die Einreichung von Papieranträgen.   
  • Die Antragskosten für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis betragen 160 bis 220 Euro für Online-Anträge und 270 Euro für Papieranträge. 

 

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Grund für diese Veränderung:

Die finnische Regierung hat diese Initiative ergriffen, um den finnischen Prozess zu rationalisieren. Die neuen Änderungen wären eher auf Online- als auf Papierbewerbungen anwendbar. Der Online-Antrag für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist günstiger und schneller als ein Papierantrag. 

 

Von der finnischen Regierung eingeführte Gebührenstruktur:

Der Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis kostet zwischen 160 und 220 Euro für Online-Anträge und 270 Euro für Papieranträge.

 

Die Kosten für die Beantragung der Staatsbürgerschaft würden bei der Online-Bewerbung 490 € betragen, statt 460 €. Gleichzeitig muss die Erstaufenthaltserlaubnis eines Arbeitgebers bei Online-Anträgen 540 Euro statt 490 Euro zahlen.

 

Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss der Antragsteller 540 Euro statt 490 Euro bezahlen, während die Verlängerung der Aufenthaltserlaubniskarte 170 Euro kostet.

 

Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt 60 €. Ohne eine Online-Bewerbung würden die Bearbeitungsgebühren 75 € betragen. Bisher betrug die Gebühr für beide Male 54 €.

 

Die Beantragung eines Service Points kostet ohne Online-Bewerbung 75 € statt 54 €. Antragstellern wird empfohlen, die umfassende Liste der Bearbeitungsgebühren und Zahlungen auf der offiziellen Website einzusehen.

 

Die finnische Regierung stellte außerdem klar, dass die Gebühren für Personen, deren Antrag ab dem 31. Dezember 2023 gestellt wurde, unverändert bleiben. Dadurch wird sichergestellt, dass die bereits laufenden Antragsverfahren nicht von weiteren Änderungen betroffen sind. 

 

Im Jahr 2023 war der Durchschnitt Finnland Die Zahl der Aufenthaltsbewerber stieg auf 1400 Anträge pro Woche. Auch wenn die Zahl der Bewerber im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, liegt sie immer noch auf einem höheren Niveau als in den Jahren 2018–2021.

 

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Web-Story: Finnland senkt ab dem 1. Januar 2024 die Gebühr für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung

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