Veröffentlicht am Mai 27 2024
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Finnland verzeichnete einen Anstieg an ausländischen Arbeitskräften und erteilte im Jahr 34,557 2023 arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigungen. Von den insgesamt registrierten arbeitsbezogenen Aufenthaltsgenehmigungen wurden 15,081 für erstmalige Aufenthaltsgenehmigungen und 19,476 für verlängerte Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.
Die Zahl der Arbeitsaufenthaltsgenehmigungen für Finnland stieg von 2022 bis 2023 auf 28,455. Laut offizieller Statistik erteilte Finnland 20,278 Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund familiärer Bindungen. Finnland verzeichnete auch einen Anstieg der internationalen Studierenden zu Studienzwecken. Die finnische Einwanderungsbehörde erteilte Studierenden 12,795 neue Aufenthaltsgenehmigungen, das sind 35 Prozent mehr als im Jahr 2022. Die finnische Regierung stellte außerdem 5,372 Anträge für Asylbewerber.
Im Jahr 2023 erteilte Finnland 78,799 Genehmigungen, darunter solche für Drittstaatsangehörige, die Registrierung von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen sowie Personen mit vorübergehendem Schutzstatus.
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Laut EURES-Berichten herrscht in Finnland in mehr als 33 Berufen ein Arbeitskräftemangel. Der Arbeitskräftemangel ist in den Branchen Gesundheitswesen, Gastronomie, Maschinenbau, IT, Bauwesen und Metallverarbeitung zu beobachten. Finnland braucht ausländische Arbeitskräfte, um die gefragtesten Stellen zu besetzen.
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Arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis
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